BFH, Beschluss vom 09.06.2010 – X B 41/10
Aus dem Leitsatz
NV: Ein gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßender Steuerbescheid kann nicht allein wegen der Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht geändert werden, wenn keine Änderungsvorschrift nach der Abgabenordnung greift und zudem bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Leitsatz
NV: Ein gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßender Steuerbescheid kann nicht allein wegen der Verletzung der Vorlagepflicht nach Art. 267 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht geändert werden, wenn keine Änderungsvorschrift nach der Abgabenordnung greift und zudem bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Rheinland-Pfalz, 20. Januar 2010, Az: 1 K 1285/08, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- Art. 267 AEUV
- § 37 Abs. 2 AOAnsprüche aus dem Steuerschuldverhältnis
- § 172 AOAufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
- § 227 AOErlass
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 812 BGBHerausgabeanspruch
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Änderung zugunsten aufgrund schlichten Antrags – zeitliche Grenze?
§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO: Antrag oder Zustimmung vor Ablauf der Einspruchsfrist.
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Erklären Sie mir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip am Beispiel eines Grundstückskaufs. Wann wird der Käufer Eigentümer?
- Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäft (Übereignung) sind getrennte Rechtsgeschäfte.
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- Der Grundstückskaufvertrag bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB); ein Formmangel wird durch Auflassung und Eintragung geheilt (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB).
- Eigentumserwerb durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch (§§ 873, 925 BGB); bewegliche Sachen dagegen durch Einigung und Übergabe (§ 929 BGB).
Typische Nachfrage: Welche Funktion hat die Auflassungsvormerkung?
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