7. SenatNV
BFH, Beschluss vom 04.08.2014 – VII R 28/13
Offensichtliche Unzulässigkeit eines Ergänzungsbeschlusses - Kostenfreiheit für Entscheidung über Ergänzungsbeschluss
Aus dem Leitsatz
1. NV: Ist der Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 109 Abs. 1 FGO offensichtlich unzulässig, so kann er entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 126 Abs. 1 FGO durch Beschluss in der Besetzung von drei Richtern verworfen werden.
Leitsatz
- NV: Ist der Antrag auf Ergänzung des Urteils gemäß § 109 Abs. 1 FGO offensichtlich unzulässig, so kann er entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 126 Abs. 1 FGO durch Beschluss in der Besetzung von drei Richtern verworfen werden.
- NV: Die Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Ergänzung eines Beschlusses nach § 109 FGO ergeht gerichtsgebührenfrei.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend BFH, 23. April 2014, Az: VII R 28/13, Urteil; vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 11. September 2012, Az: 9 K 9161/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
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