BFH, Urteil vom 12.10.2023 – VI R 46/20
Aus dem Leitsatz
1. Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt.
Leitsatz
- Bei überobligatorischen Arbeitgeberbeiträgen an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse handelt es sich um Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beitragsleistung zufließt.
- Überobligatorische Arbeitgeberbeiträge an eine schweizerische öffentlich-rechtliche Pensionskasse sind keine gemäß § 3 Nr. 62 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 07.04.2020 - 3 K 1497/18 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. April 2020, Az: 3 K 1497/18, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 19 Abs. 1 S. 2 EStGNichtselbständige Arbeit
- § 11 Abs. 1 S. 4 EStGVereinnahmung und Verausgabung
- § 38a Abs. 1 S. 2 EStGHöhe der Lohnsteuer
- § 38a Abs. 1 S. 3 EStGHöhe der Lohnsteuer
- § 3 Nr. 56 EStGSteuerfreie Einnahmen
- § 3 Nr. 62 S. 1 EStGSteuerfreie Einnahmen
- § 3 Nr. 62 S. 4 EStGSteuerfreie Einnahmen
- § 3 Nr. 63 S. 1 EStGSteuerfreie Einnahmen
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStGSonderausgaben
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStGSonderausgaben
- § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AltZertG
- § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG
- Art. 15a DBA CHE
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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