BFH, Beschluss vom 15.04.2014 – V S 5/14 (PKH)
Aus dem Leitsatz
NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zumindest in laienhafter Weise darlegen, dass ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sein könnte .
Leitsatz
NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zumindest in laienhafter Weise darlegen, dass ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sein könnte .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
nachgehend BFH, 3. Juli 2014, Az: V S 15/14, Beschluss
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGOFinanzrechtsweg
- § 51 FGOAllgemeine Verfahrensvorschriften
- § 115 Abs. 2 FGORevision
- § 30 Abs. 1 AOSteuergeheimnis
- § 44 Abs. 3 ZPO
- § 46 ZPO
- § 47 ZPO
- § 56 Abs. 1 ZPO
- § 114 ZPO
- § 117 Abs. 1 S. 2 ZPO
- § 117 Abs. 2 ZPO
- § 17a Abs. 3 S. 2 GVG
- § 17a Abs. 5 GVG
- Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG
- Art. 103 Abs. 1 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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