5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 15.04.2014 – V S 5/14 (PKH)

Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei Prozesskostenhilfe-Antrag durch nicht postulationsfähige Person im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - Geltendmachung von Unrichtigkeiten des Tatbestands - Gesetzlicher Richter - Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter - Kontrolle der Auslegung des Geschäftsverteilungsplans durch das FG - Prüfung der Rechtswegzuständigkeit im Revisionsverfahren - Kein Anspruch des Beteiligten auf Anfertigung von Fotokopien des gesamten Aktenmaterials

Aus dem Leitsatz

NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zumindest in laienhafter Weise darlegen, dass ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sein könnte .

Leitsatz

NV: Der nicht vertretene Antragsteller muss innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist des § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO zumindest in laienhafter Weise darlegen, dass ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO gegeben sein könnte .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

nachgehend BFH, 3. Juli 2014, Az: V S 15/14, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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