5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 03.07.2014 – V S 15/14

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 - Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten - Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache - Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Gegenvorstellung - Anspruch auf Aktenkopien

Aus dem Leitsatz

1. NV: Über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung im Wege des Freibeweises unter Würdigung des gesamten Prozessstoffes .

Leitsatz

  1. NV: Über die Prozessfähigkeit eines Beteiligten entscheidet das Gericht nach seiner freien Überzeugung im Wege des Freibeweises unter Würdigung des gesamten Prozessstoffes .
  2. NV: Fehlt es an Anhaltspunkten, die an der Prozessfähigkeit eines Beteiligten Zweifel erwecken könnten, ist das Gericht nicht gehalten, von sich aus eine ärztliche Begutachtung des Beteiligten anzuordnen oder etwaigen Beweisanträgen nachzugehen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 15. April 2014, Az: V S 5/14 (PKH), Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Weitere Entscheidungen zu § 51 FGO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat