9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 10.06.2014 – IX B 157/13

Bindung an das Klagebegehren - Überschreitung des Klagebegehrens bei Entscheidung über weiteren Bescheid - Keine notwendige Beiladung der übrigen Erwerber von Eigentumswohnungen - Aufteilung eines Gesamtkaufpreises

Aus dem Leitsatz

NV: Das FG verletzt § 96 Abs 1 Satz 2 FGO, wenn es über einen Bescheid entscheidet, der nicht vom Klagebegehren umfasst ist.

Leitsatz

NV: Das FG verletzt § 96 Abs 1 Satz 2 FGO, wenn es über einen Bescheid entscheidet, der nicht vom Klagebegehren umfasst ist.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 22. Oktober 2013, Az: 8 K 8048/10, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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