BFH, Urteil vom 03.02.2010 – IV R 59/07
Aus dem Leitsatz
1. NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG .
Leitsatz
- NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG .
- NV: Beruht die Gesamtrechtsnachfolge auf einem dem UmwStG 1995 unterstehenden Vorgang, ist für den Wegfall des Verlustabzugs auch die Rückwirkung gem. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UmwStG zu beachten .
- NV: Ein-Unternehmer-Personengesellschaften sind nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG subjektiv gewerbesteuerpflichtig .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 9. August 2007, Az: 3 K 2094/06, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5 GewStGSteuerschuldner
- § 10a GewStGGewerbeverlust
- § 2 UmwStGSteuerliche Rückwirkung
- § 15 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStGEinkünfte aus Gewerbebetrieb
- § 738 BGBAnmeldung des Erlöschens
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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Ermittlungsschema der Gewerbesteuer?
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Typische Nachfrage: Wie wird eine mittelbare Beteiligung über eine zwischengeschaltete GmbH bei der 1 %-Grenze berücksichtigt?
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