4. SenatNV

BFH, Urteil vom 03.02.2010 – IV R 59/07

Doppelstöckige Personengesellschaft - Wegfall des Verlustvortrags nach § 10a GewStG - Rückwirkung - Voraussetzungen der Unternehmeridentität - Auswirkung der Regelung des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auf eine doppelstöckige Personengesellschaft

Aus dem Leitsatz

1. NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG .

Leitsatz

  1. NV: Geht das Vermögen einer Oberpersonengesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen ihrer Gesellschafter über, so bedingt dies bei der Unterpersonengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verlustabzugs nach § 10a GewStG .
  2. NV: Beruht die Gesamtrechtsnachfolge auf einem dem UmwStG 1995 unterstehenden Vorgang, ist für den Wegfall des Verlustabzugs auch die Rückwirkung gem. § 2 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UmwStG zu beachten .
  3. NV: Ein-Unternehmer-Personengesellschaften sind nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG subjektiv gewerbesteuerpflichtig .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 9. August 2007, Az: 3 K 2094/06, Urteil

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