2. SenatNV

BFH, Beschluss vom 12.01.2012 – II S 9/11 (PKH)

Entscheidung über den Erlass von Säumniszuschlägen; Geltendmachung der Unrichtigkeit des Tatbestands eines FG-Urteils; Maßgeblichkeit der in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge; Protokollberichtigung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Über den Erlass von Säumniszuschlägen ist nicht im Rahmen eines Abrechnungsbescheids, sondern in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden.

Leitsatz

  1. NV: Über den Erlass von Säumniszuschlägen ist nicht im Rahmen eines Abrechnungsbescheids, sondern in einem eigenständigen Verfahren zu entscheiden.
  2. NV: Einwendungen gegen die Richtigkeit des Tatbestands eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen FG-Urteils können nicht als Verfahrensmangel im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, sondern nur mit einem Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend gemacht werden.
  3. NV: Für die Entscheidung über eine Klage nach mündlicher Verhandlung kommt es nicht auf die schriftsätzlich formulierten Klageanträge, sondern auf die in der mündlichen Verhandlung gestellten Anträge an.
  4. NV: Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann eine Protokollberichtigung nicht erreicht werden.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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