1. SenatNV

BFH, Urteil vom 28.01.2015 – I R 20/14

Versagung der erweiterten gewerbesteuerlichen Kürzung bei Grundstücksunternehmen wegen Betriebsaufspaltung - Annahme einer personellen Verflechtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Wird eine Kapitalgesellschaft als Besitzunternehmen durch persönliche und sachliche Verflechtung mit einer Betriebsgesellschaft originär gewerblich tätig (kapitalistische Betriebsaufspaltung), ist ihr die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu versagen .

Leitsatz

  1. NV: Wird eine Kapitalgesellschaft als Besitzunternehmen durch persönliche und sachliche Verflechtung mit einer Betriebsgesellschaft originär gewerblich tätig (kapitalistische Betriebsaufspaltung), ist ihr die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zu versagen .
  2. NV: Zur Annahme einer personellen Verflechtung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung unter Berücksichtigung des sog. Durchgriffsverbotes sowie bei mittelbarer Beteiligung am Betriebsunternehmen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 7. März 2014 12 K 946/11 G wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Düsseldorf, 7. März 2014, Az: 12 K 946/11 G, Urteil

Zitierte Normen

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