§ 4b EStGDirektversicherung
¹Der Versicherungsanspruch aus einer Direktversicherung, die von einem Steuerpflichtigen aus betrieblichem Anlass abgeschlossen wird, ist dem Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen nicht zuzurechnen, soweit am Schluss des Wirtschaftsjahres hinsichtlich der Leistungen des Versicherers die Person, auf deren Leben die Lebensversicherung abgeschlossen ist, oder ihre Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. ²Das gilt auch, wenn der Steuerpflichtige die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag abgetreten oder beliehen hat, sofern er sich der bezugsberechtigten Person gegenüber schriftlich verpflichtet, sie bei Eintritt des Versicherungsfalls so zu stellen, als ob die Abtretung oder Beleihung nicht erfolgt wäre.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 4b EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 4b EStRRichtlinieDirektversicherung
Begriff (1) ¹Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers, die durch den Arbeitgeber abgeschlossen worden ist und bei der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen hinsichtlich…
- H 4b (Abgrenzung der Direktversicherung von einem Sparvertrag) EStHHinweisAbgrenzung der Direktversicherung von einem Sparvertrag
Ist das für eine Versicherung typische Todesfallwagnis und bereits bei Vertragsabschluss das Rentenwagnis ausgeschlossen, liegt ein atypischer Sparvertrag und keine begünstigte Direktversicherung vor (BFH vom 09.11.1990…
- H 4b (Arbeitnehmer-Ehegatten) EStHHinweisArbeitnehmer-Ehegatten
Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung des mitarbeitenden Ehegatten BMF vom 04.09.1984 (BStBl I S. 495), ergänzt durch BMF vom 09.01.1986 (BStBl I S. 7). Die Aufwendungen sind…
- H 4b (Beleihung von Versicherungsansprüchen) EStHHinweisBeleihung von Versicherungsansprüchen
Vorauszahlungen auf die Versicherungsleistung (sog. Policendarlehen) stehen einer Beleihung des Versicherungsanspruchs gleich (BFH vom 19.12.1973 – VI R 339/70, BStBl II 1974 S. 237).
- H 4b (Gesellschafter-Geschäftsführer) EStHHinweisGesellschafter-Geschäftsführer
Der ertragsteuerlichen Anerkennung einer zugunsten des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft abgeschlossenen Direktversicherung steht nicht entgegen, dass als vertraglicher…
- H 4b (Hinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten) EStHHinweisHinterbliebenenversorgung für den Lebensgefährten
BMF vom 25.07.2002 (BStBl I S. 706)
- H 4b (Konzerngesellschaft) EStHHinweisKonzerngesellschaft
R 40b.1 Abs. 1 Satz 3 LStR 2023
- H 4b (Überversorgung) EStHHinweisÜberversorgung
– Zur bilanzsteuerrechtlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften (Überversorgung) BMF vom 03.11.2004 (BStBl I S. 1045) und vom 13.12.2012 (BStBl I 2013 S. 35) – H 6a (17)
Rechtsprechung des BFH zu § 4b EStG
2 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 24.08.2017, VI R 58/15BStBl/amtlich
1. Arbeitslohn aus Beiträgen des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung des Arbeitnehmers für eine betriebliche Altersversorgung fließt dem Arbeitnehmer nicht schon mit Erteilung der Einzugsermächtigung durch den Arbeitgeber zugunsten des…
- BFH, Urteil vom 14.05.2013, I R 6/12NV
1. NV: Das Schriftformerfordernis des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG 2002 kann auch dann gewahrt sein, wenn das Trägerunternehmen (Arbeitgeber) zwar selbst keine schriftliche Versorgungszusage abgibt, sondern lediglich die von der…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche