Wissensfrage · Körperschaftsteuer

Wie viel Prozent der freigestellten Dividenden gelten als nicht abziehbare BA?

Wissensfrage zu Beteiligungserträge & Veräußerungsgewinne (Körperschaftsteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Beteiligungserträge & Veräußerungsgewinne. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Wie viel Prozent der freigestellten Dividenden gelten als nicht abziehbare BA?

    5 % (§ 8b Abs. 5 S. 1 KStG); § 3c Abs. 1 EStG ist nicht anzuwenden (S. 2).

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die G-GmbH ist seit 2018 mit 12 % an der inländischen T-GmbH beteiligt und erhält 2026 eine Dividende von 100.000 €. Wie hoch ist der Betrag, der aus der Dividende letztlich im Gewerbeertrag enthalten ist?

    KSt: 10 % erreicht → − 100.000 € und + 5.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG und § 8b Abs. 5 KStG); im Gewinn nach § 7 GewStG sind also 5.000 € enthalten. GewSt: Die Schachtelgrenze von 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG) ist nicht erreicht. Daher wird nach § 8 Nr. 5 GewStG die außer Ansatz gebliebene Dividende abzüglich der nicht abziehbaren BA (100.000 € − 5.000 € = 95.000 €) hinzugerechnet. Insgesamt sind 100.000 € im Gewerbeertrag enthalten.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH (Beteiligung 30 %) schreibt ein unbesichertes Darlehen an ihre Tochter auf den niedrigeren Teilwert ab. Ein Fremdvergleichsnachweis gelingt nicht. Folge?

    Bei einer Beteiligung von mehr als einem Viertel gehören Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen zu den nicht abziehbaren Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 S. 4 KStG). Der Escape nach S. 7 (Fremdvergleich) ist nicht gelungen. Die TWA ist in voller Höhe außerbilanziell hinzuzurechnen; ein 60 %-Abzug nach § 3c Abs. 2 EStG scheidet hier wegen des vollen Abzugsverbots aus.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Rückbeziehung: Der Erwerb einer Beteiligung von mindestens 10 % gilt als zu Beginn des Kalenderjahres erfolgt (§ 8b Abs. 4 S. 6 KStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Welche Gewinnminderungen sind nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG nicht abziehbar?

    Gewinnminderungen im Zusammenhang mit dem Anteil: Teilwertabschreibungen, Veräußerungs- und Liquidationsverluste (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 8b KStG – Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Körperschaftsteuergesetz

[…]

(5) ¹Von den Bezügen im Sinne des Absatzes 1, die bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz bleiben, gelten 5 Prozent als Ausgaben, die nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen. ²§ 3c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist nicht anzuwenden.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 8b KStG

§ 3c EStG – Anteilige Abzüge

Einkommensteuergesetz

(1) Ausgaben dürfen, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden; Absatz 2 bleibt unberührt.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 3c EStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Beteiligungserträge & Veräußerungsgewinne

Beteiligungserträge & Veräußerungsgewinne: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat