Prüferfrage · Gewerbesteuer

Welche Aufwendungen werden nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzugerechnet und mit welchen Anteilen?

Prüferfrage zu Hinzurechnungen (Gewerbesteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Hinzurechnungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Welche Aufwendungen werden nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzugerechnet und mit welchen Anteilen?

    Typische Nachfrage: Werden Pensionszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer als dauernde Last hinzugerechnet?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?

    Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Der Gewerbeertrag einer KG vor Rundung beträgt 74.380 €. Wie hoch ist der Steuermessbetrag?

    Der Gewerbeertrag wird auf 74.300 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG). Als Personengesellschaft erhält die KG den Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG) → 49.800 €. × 3,5 % = 1.743 €. Die anderen Ergebnisse vergessen die Rundung und/oder den Freibetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Anteile nach § 8 Nr. 1 GewStG?

    § 8 Nr. 1 GewStG: a) Zinsen 100 % · b) Renten 100 % · c) stille Gesellschafter 100 % · d) Miete bewegliche WG 1/5 · e) Miete unbewegliche WG 1/2 · f) Lizenzen 1/4

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Freibetrag und Hinzurechnungsquote bei § 8 Nr. 1 GewStG?

    Summe a–f − 200.000 €, davon ein Viertel hinzurechnen (§ 8 Nr. 1 GewStG).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 8 GewStG – Hinzurechnungen

Gewerbesteuergesetz

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:

1. Ein Viertel der Summe aus

a) Entgelten für Schulden. ²Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit sowie die […]

Vollständiger Wortlaut von § 8 GewStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Hinzurechnungen

Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat