Prüferfrage · Gewerbesteuer

Erläutern Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG.

Prüferfrage zu Hinzurechnungen (Gewerbesteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

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Zum Thema Hinzurechnungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Erläutern Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG.

    Typische Nachfrage: Warum gibt es bei Einzelunternehmern keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?

    Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Der Gewerbeertrag einer KG vor Rundung beträgt 74.380 €. Wie hoch ist der Steuermessbetrag?

    Der Gewerbeertrag wird auf 74.300 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG). Als Personengesellschaft erhält die KG den Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG) → 49.800 €. × 3,5 % = 1.743 €. Die anderen Ergebnisse vergessen die Rundung und/oder den Freibetrag.

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  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Steuermesszahl und Mindesthebesatz?

    Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG); Hebesatz mindestens 200 %, ab EZ 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG iVm § 36 Abs. 5b GewStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite
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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 8 GewStG – Hinzurechnungen

Gewerbesteuergesetz

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:

[…]

8. die Anteile am Verlust einer in- oder ausländischen offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind. ²Satz 1 ist bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen nicht anzuwenden; für […]

Vollständiger Wortlaut von § 8 GewStG

§ 9 GewStG – Kürzungen

Gewerbesteuergesetz

Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird gekürzt um

[…]

2. die Anteile am Gewinn einer in- oder ausländischen offenen Handelsgesellschaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer anderen Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) des Gewerbebetriebs anzusehen sind, wenn die Gewinnanteile bei Ermittlung des Gewinns angesetzt worden sind. ²Satz 1 ist nicht anzuwenden, soweit im Gewinnanteil Einkünfte im Sinne des § 7 Satz 7 und 8 […]

Vollständiger Wortlaut von § 9 GewStG

§ 9 KStG – Abziehbare Aufwendungen

Körperschaftsteuergesetz

(1) ¹Abziehbare Aufwendungen sind auch:

[…]

2. vorbehaltlich des § 8 Absatz 3 Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zur Höhe von insgesamt

a) 20 Prozent des Einkommens oder

b) 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter.

²Voraussetzung für den Abzug ist, dass diese Zuwendungen

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 9 KStG

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