Eine GmbH zahlt für eine angemietete Lagerhalle 100.000 € Miete im Jahr. Mit welchem Betrag geht die Miete in die Summe nach § 8 Nr. 1 GewStG ein (vor Freibetrag)?
Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen
Zum Thema Hinzurechnungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Klausurfrage
Eine GmbH zahlt für eine angemietete Lagerhalle 100.000 € Miete im Jahr. Mit welchem Betrag geht die Miete in die Summe nach § 8 Nr. 1 GewStG ein (vor Freibetrag)?
Die Lagerhalle ist ein unbewegliches Wirtschaftsgut des (fiktiven) Anlagevermögens. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wird die Hälfte der Miete angesetzt = 50.000 €. 20 % gelten für bewegliche WG (Buchst. d), 25 % für Lizenzen (Buchst. f).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 2Klausurfrage · eigene Seite
Die Summe der Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG beträgt 260.000 €. Wie hoch ist die Hinzurechnung?
Von der Summe wird der Freibetrag von 200.000 € abgezogen; vom übersteigenden Betrag (60.000 €) wird nach § 8 Nr. 1 GewStG ein Viertel hinzugerechnet: 15.000 €. 65.000 € wäre ein Viertel der Summe ohne Freibetrag.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?
Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
Steuermesszahl und Mindesthebesatz?
Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG); Hebesatz mindestens 200 %, ab EZ 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG iVm § 36 Abs. 5b GewStG).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Was regeln § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG?
- § 8 Nr. 8 GewStG: Verlustanteile an Mitunternehmerschaften (voll)
- § 8 Nr. 9 GewStG: Spenden der Körperschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG (Abzug dann über § 9 Nr. 5 GewStG)
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 8 GewStG – Hinzurechnungen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:
1. Ein Viertel der Summe aus
a) Entgelten für Schulden. ²Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit sowie die […]
Das ganze Thema lernen
Weitere Fragen zu Hinzurechnungen
- Der Gewerbeertrag einer KG vor Rundung beträgt 74.380 €. Wie hoch ist der Steuermessbetrag?Klausurfrage
- Warum gibt es gewerbesteuerliche Hinzurechnungen?Prüferfrage
- Welche Aufwendungen werden nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzugerechnet und mit welchen Anteilen?Prüferfrage
- Wie ermitteln Sie aus dem Gewerbeertrag die Gewerbesteuer, und welche Unterschiede bestehen zwischen Kapital- und Personengesellschaften?Prüferfrage
- Erläutern Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG.Prüferfrage
- Ermittlungsschema der Gewerbesteuer?Wissensfrage
- Anteile nach § 8 Nr. 1 GewStG?Wissensfrage
- Freibetrag und Hinzurechnungsquote bei § 8 Nr. 1 GewStG?Wissensfrage
Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche