Freibetrag und Hinzurechnungsquote bei § 8 Nr. 1 GewStG?
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- 1Wissensfrage
Freibetrag und Hinzurechnungsquote bei § 8 Nr. 1 GewStG?
Summe a–f − 200.000 €, davon ein Viertel hinzurechnen (§ 8 Nr. 1 GewStG).
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Eine GmbH zahlt für eine angemietete Lagerhalle 100.000 € Miete im Jahr. Mit welchem Betrag geht die Miete in die Summe nach § 8 Nr. 1 GewStG ein (vor Freibetrag)?
Die Lagerhalle ist ein unbewegliches Wirtschaftsgut des (fiktiven) Anlagevermögens. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG wird die Hälfte der Miete angesetzt = 50.000 €. 20 % gelten für bewegliche WG (Buchst. d), 25 % für Lizenzen (Buchst. f).
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Die Summe der Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG beträgt 260.000 €. Wie hoch ist die Hinzurechnung?
Von der Summe wird der Freibetrag von 200.000 € abgezogen; vom übersteigenden Betrag (60.000 €) wird nach § 8 Nr. 1 GewStG ein Viertel hinzugerechnet: 15.000 €. 65.000 € wäre ein Viertel der Summe ohne Freibetrag.
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Wie ermitteln Sie aus dem Gewerbeertrag die Gewerbesteuer, und welche Unterschiede bestehen zwischen Kapital- und Personengesellschaften?
- Abrundung des Gewerbeertrags auf volle 100 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG).
- Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften; Kapitalgesellschaften erhalten keinen (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG).
- Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG), Hebesatz der Gemeinde mind. 200 %, ab EZ 2027 mind. 280 % (§ 16 GewStG).
- Bei Personenunternehmen Steuerermäßigung nach § 35 Abs. 1 EStG (4,0 × Messbetrag, begrenzt).
Typische Nachfrage: Bis zu welchem Hebesatz wird die Gewerbesteuer durch § 35 EStG rechnerisch vollständig ausgeglichen? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Erläutern Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG.
- § 8 Nr. 8 GewStG: Verlustanteile aus Beteiligungen an in- und ausländischen Mitunternehmerschaften werden voll hinzugerechnet.
- Gewinnanteile werden nach § 9 Nr. 2 GewStG gekürzt; § 8 Nr. 8 GewStG greift auch bei einer selbst nicht gewerbesteuerpflichtigen Mitunternehmerschaft (R 8.4 GewStR).
- § 8 Nr. 9 GewStG: Spenden einer Körperschaft nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden hinzugerechnet.
- Spendenabzug dann nach § 9 Nr. 5 GewStG; Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 8 GewStG und § 8 Nr. 9 GewStG fallen nicht unter den Freibetrag des § 8 Nr. 1 GewStG.
Typische Nachfrage: Warum gibt es bei Einzelunternehmern keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 9 GewStG?
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 8 GewStG – Hinzurechnungen
Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:
1. Ein Viertel der Summe aus
a) Entgelten für Schulden. ²Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit sowie die […]
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Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche