Wissensfrage · Gewerbesteuer

Effektive Hinzurechnungsquoten oberhalb des Freibetrags?

Wissensfrage zu Hinzurechnungen (Gewerbesteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Hinzurechnungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Effektive Hinzurechnungsquoten oberhalb des Freibetrags?

    Nach ausgeschöpftem Freibetrag: Zinsen 25 % · Miete bewegliche WG 5 % · Miete unbewegliche WG 12,5 % · Lizenzen 6,25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Die Summe der Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG beträgt 260.000 €. Wie hoch ist die Hinzurechnung?

    Von der Summe wird der Freibetrag von 200.000 € abgezogen; vom übersteigenden Betrag (60.000 €) wird nach § 8 Nr. 1 GewStG ein Viertel hinzugerechnet: 15.000 €. 65.000 € wäre ein Viertel der Summe ohne Freibetrag.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?

    Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Anteile nach § 8 Nr. 1 GewStG?

    § 8 Nr. 1 GewStG: a) Zinsen 100 % · b) Renten 100 % · c) stille Gesellschafter 100 % · d) Miete bewegliche WG 1/5 · e) Miete unbewegliche WG 1/2 · f) Lizenzen 1/4

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Freibetrag und Hinzurechnungsquote bei § 8 Nr. 1 GewStG?

    Summe a–f − 200.000 €, davon ein Viertel hinzurechnen (§ 8 Nr. 1 GewStG).

Beantworten Sie jede Frage zuerst selbst – dann sehen Sie die Lösung.Lernplan mit allen Themen anlegen →

Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 8 GewStG – Hinzurechnungen

Gewerbesteuergesetz

Dem Gewinn aus Gewerbebetrieb (§ 7) werden folgende Beträge wieder hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind:

1. Ein Viertel der Summe aus

a) Entgelten für Schulden. ²Als Entgelt gelten auch der Aufwand aus nicht dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr entsprechenden gewährten Skonti oder wirtschaftlich vergleichbaren Vorteilen im Zusammenhang mit der Erfüllung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor Fälligkeit sowie die […]

Vollständiger Wortlaut von § 8 GewStG

Das ganze Thema lernen

Weitere Fragen zu Hinzurechnungen

Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?

Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat