Wissensfrage · Gewerbesteuer

Steuermesszahl und Mindesthebesatz?

Wissensfrage zu Hinzurechnungen (Gewerbesteuer). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Hinzurechnungen. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Wissensfrage

    Steuermesszahl und Mindesthebesatz?

    Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG); Hebesatz mindestens 200 %, ab EZ 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG iVm § 36 Abs. 5b GewStG).

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?

    Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Der Gewerbeertrag einer KG vor Rundung beträgt 74.380 €. Wie hoch ist der Steuermessbetrag?

    Der Gewerbeertrag wird auf 74.300 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG). Als Personengesellschaft erhält die KG den Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG) → 49.800 €. × 3,5 % = 1.743 €. Die anderen Ergebnisse vergessen die Rundung und/oder den Freibetrag.

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  4. 4
    Wissensfrage · eigene Seite

    Effektive Hinzurechnungsquoten oberhalb des Freibetrags?

    Nach ausgeschöpftem Freibetrag: Zinsen 25 % · Miete bewegliche WG 5 % · Miete unbewegliche WG 12,5 % · Lizenzen 6,25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).

  5. 5
    Wissensfrage · eigene Seite

    Was zählt zu den Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)?

    Zinsen (auch Kontokorrent) und Damnum/Disagio als Entgelt für Kapitalnutzung (R 8.1 Abs. 1 GewStR); außerdem unübliche Skonti und Diskontbeträge bei Forderungsverkäufen (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Gewerbesteuergesetz

[…]

(2) Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 11 GewStG

§ 16 GewStG – Hebesatz

Gewerbesteuergesetz

[…]

(4) ¹Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein. ²Er beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat. ³Wird das Gebiet von Gemeinden geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile auf eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen. ⁴In den Fällen des Satzes 3 sind die §§ 28 bis 34 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die […]

Vollständiger Wortlaut von § 16 GewStG

§ 36 GewStG – Zeitlicher Anwendungsbereich

Gewerbesteuergesetz

[…]

(5b) § 16 Absatz 4 Satz 2 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden.

[…]

Vollständiger Wortlaut von § 36 GewStG

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