Steuermesszahl und Mindesthebesatz?
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- 1Wissensfrage
Steuermesszahl und Mindesthebesatz?
Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG); Hebesatz mindestens 200 %, ab EZ 2027 mindestens 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG iVm § 36 Abs. 5b GewStG).
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Welche der folgenden Aufwendungen ist nicht nach § 8 Nr. 1 GewStG hinzuzurechnen?
Pensionszahlungen aufgrund einer unmittelbar vom Arbeitgeber erteilten Versorgungszusage gelten nach § 8 Nr. 1 Buchst. b S. 2 GewStG nicht als dauernde Last. Kontokorrentzinsen (Buchst. a), Gewinnanteile typisch stiller Gesellschafter (Buchst. c) und Leasingraten für bewegliche WG (Buchst. d, 20 %) sind dagegen einzubeziehen.
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Der Gewerbeertrag einer KG vor Rundung beträgt 74.380 €. Wie hoch ist der Steuermessbetrag?
Der Gewerbeertrag wird auf 74.300 € abgerundet (§ 11 Abs. 1 S. 3 GewStG). Als Personengesellschaft erhält die KG den Freibetrag von 24.500 € (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG) → 49.800 €. × 3,5 % = 1.743 €. Die anderen Ergebnisse vergessen die Rundung und/oder den Freibetrag.
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Effektive Hinzurechnungsquoten oberhalb des Freibetrags?
Nach ausgeschöpftem Freibetrag: Zinsen 25 % · Miete bewegliche WG 5 % · Miete unbewegliche WG 12,5 % · Lizenzen 6,25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Was zählt zu den Entgelten für Schulden (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG)?
Zinsen (auch Kontokorrent) und Damnum/Disagio als Entgelt für Kapitalnutzung (R 8.1 Abs. 1 GewStR); außerdem unübliche Skonti und Diskontbeträge bei Forderungsverkäufen (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG).
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 11 GewStG – Steuermesszahl und Steuermessbetrag
[…]
(2) Die Steuermesszahl für den Gewerbeertrag beträgt 3,5 Prozent.
[…]
§ 16 GewStG – Hebesatz
[…]
(4) ¹Der Hebesatz muss für alle in der Gemeinde vorhandenen Unternehmen der gleiche sein. ²Er beträgt 280 Prozent, wenn die Gemeinde nicht einen höheren Hebesatz bestimmt hat. ³Wird das Gebiet von Gemeinden geändert, so kann die Landesregierung oder die von ihr bestimmte Stelle für die von der Änderung betroffenen Gebietsteile auf eine bestimmte Zeit verschiedene Hebesätze zulassen. ⁴In den Fällen des Satzes 3 sind die §§ 28 bis 34 mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die […]
§ 36 GewStG – Zeitlicher Anwendungsbereich
[…]
(5b) § 16 Absatz 4 Satz 2 in der Fassung des Artikels 7 des Gesetzes vom 29. Juni 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 197) ist erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 anzuwenden.
[…]
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Hinzurechnungen: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche