Börsennotierte Aktien (AV und UV) – wann dauernde Wertminderung?
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- 1Wissensfrage
Börsennotierte Aktien (AV und UV) – wann dauernde Wertminderung?
Kurs am Stichtag unter Kurs bei Erwerb und Kursverlust über der Bagatellgrenze von 5 %; spätere Kursentwicklung unbeachtlich (BFH, Urteil vom 21.09.2011, I R 89/10).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Wer trägt steuerlich die Feststellungslast dafür, dass ein niedrigerer Teilwert in den Folgejahren beibehalten werden darf?
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG (für Nr. 2 über S. 3) sind die fortgeführten AK/HK anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Gelingt der Nachweis nicht, besteht ein Wertaufholungsgebot.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Eine Maschine hat am 31.12.2025 einen Buchwert von 60.000 € (lineare AfA 10.000 €/Jahr, RND 6 Jahre). Ihr Teilwert beträgt 35.000 €. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor?
Halbe RND = 3 Jahre. Planmäßiger Restbuchwert nach 3 Jahren: 60.000 € − 3 × 10.000 € = 30.000 €. Der Teilwert von 35.000 € liegt also nicht während mindestens der halben RND unter dem planmäßigen Restbuchwert → nicht dauernd (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08). Folge: HB-Verbot (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB), steuerlich keine TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).
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Wann ist eine Wertminderung bei abnutzbarem Anlagevermögen voraussichtlich dauernd?
- Wert liegt mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08)
- Objektive RND maßgeblich (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08); AfA-Tabellen bzw. § 7 Abs. 4, 5 EStG bei Gebäuden (H 7.4 (AfA-Tabellen) EStH)
- Steuerlich dann Wahlrecht zur TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG)
- Handelsrechtlich Pflicht zur außerplanmäßigen Abschreibung bei dauernder Minderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB)
Typische Nachfrage: Und wann ist bei börsennotierten Aktien des Anlagevermögens von einer dauernden Wertminderung auszugehen? - 5Prüferfrage · eigene Seite
Welche Regeln gelten für die Wertaufholung in Handels- und Steuerbilanz?
- HB: Zuschreibungsgebot nach § 253 Abs. 5 S. 1 HGB, Ausnahme Geschäfts- oder Firmenwert (S. 2)
- StB: § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG, für Nr. 2 über S. 3 – Ansatz der fortgeführten AK/HK, wenn kein niedrigerer Teilwert nachgewiesen wird
- Feststellungslast beim Steuerpflichtigen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG), jährliche Prüfung (H 6.2 (Wertaufholungsgebot bei Beteiligungen) EStH)
- Obergrenze: fortgeführte AK/HK ohne Berücksichtigung der TWA
Typische Nachfrage: Wie wirkt sich die Zuschreibung auf eine zuvor nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG nicht abziehbare TWA einer Beteiligung aus?
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- § 253 Abs. 3 S. 5 HGB?Wissensfrage
- § 253 Abs. 3 S. 6 HGB?Wissensfrage
- § 253 Abs. 4 HGB?Wissensfrage
- Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG)?Wissensfrage
Teilwertabschreibung & Wertaufholung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche