§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG?
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Zum Thema Teilwertabschreibung & Wertaufholung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.
- 1Wissensfrage
Wertaufholungsgebot: Ansatz der fortgeführten AK/HK, es sei denn, der Steuerpflichtige weist einen niedrigeren Teilwert nach (gilt über Nr. 2 S. 3 auch für nicht abnutzbares AV und UV).
- 2Klausurfrage · eigene Seite
Wer trägt steuerlich die Feststellungslast dafür, dass ein niedrigerer Teilwert in den Folgejahren beibehalten werden darf?
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG (für Nr. 2 über S. 3) sind die fortgeführten AK/HK anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Gelingt der Nachweis nicht, besteht ein Wertaufholungsgebot.
Erst antworten, dann Begründung sehen - 3Klausurfrage · eigene Seite
Eine Maschine hat am 31.12.2025 einen Buchwert von 60.000 € (lineare AfA 10.000 €/Jahr, RND 6 Jahre). Ihr Teilwert beträgt 35.000 €. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor?
Halbe RND = 3 Jahre. Planmäßiger Restbuchwert nach 3 Jahren: 60.000 € − 3 × 10.000 € = 30.000 €. Der Teilwert von 35.000 € liegt also nicht während mindestens der halben RND unter dem planmäßigen Restbuchwert → nicht dauernd (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08). Folge: HB-Verbot (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB), steuerlich keine TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).
Erst antworten, dann Begründung sehen - 4Wissensfrage · eigene Seite
GmbH schreibt Aktien einer AG auf den Teilwert ab – steuerliche Folge?
Bei voraussichtlich dauernder Minderung ist die TWA in der StB zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG); die Gewinnminderung ist nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG außerbilanziell hinzuzurechnen. (Natürliche Person: 60 % abziehbar, § 3c Abs. 2 EStG.)
- 5Wissensfrage · eigene Seite
Retrograde Teilwertermittlung bei Waren (R 6.8 Abs. 2 EStR)?
Voraussichtlicher Verkaufserlös − durchschnittlicher Unternehmergewinn − nach dem Stichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand = Teilwert (R 6.8 Abs. 2 EStR).
Die Normen dazu
Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).
§ 6 EStG – Bewertung
(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:
1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen. ²Ist der Teilwert auf Grund […]
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- § 253 Abs. 3 S. 5 HGB?Wissensfrage
- § 253 Abs. 3 S. 6 HGB?Wissensfrage
Teilwertabschreibung & Wertaufholung: Würden Sie den Klausurfall lösen?
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche