Wissensfrage · Bilanzsteuerrecht

§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG?

Wissensfrage zu Teilwertabschreibung & Wertaufholung (Bilanzsteuerrecht). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Teilwertabschreibung & Wertaufholung. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. Wertaufholungsgebot: Ansatz der fortgeführten AK/HK, es sei denn, der Steuerpflichtige weist einen niedrigeren Teilwert nach (gilt über Nr. 2 S. 3 auch für nicht abnutzbares AV und UV).

  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Wer trägt steuerlich die Feststellungslast dafür, dass ein niedrigerer Teilwert in den Folgejahren beibehalten werden darf?

    Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG (für Nr. 2 über S. 3) sind die fortgeführten AK/HK anzusetzen, es sei denn, der Steuerpflichtige weist nach, dass ein niedrigerer Teilwert angesetzt werden kann. Gelingt der Nachweis nicht, besteht ein Wertaufholungsgebot.

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  3. 3
    Klausurfrage · eigene Seite

    Eine Maschine hat am 31.12.2025 einen Buchwert von 60.000 € (lineare AfA 10.000 €/Jahr, RND 6 Jahre). Ihr Teilwert beträgt 35.000 €. Liegt eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vor?

    Halbe RND = 3 Jahre. Planmäßiger Restbuchwert nach 3 Jahren: 60.000 € − 3 × 10.000 € = 30.000 €. Der Teilwert von 35.000 € liegt also nicht während mindestens der halben RND unter dem planmäßigen Restbuchwert → nicht dauernd (BFH, Urteil vom 09.09.2010, IV R 38/08). Folge: HB-Verbot (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB), steuerlich keine TWA (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG).

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  4. 4
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    GmbH schreibt Aktien einer AG auf den Teilwert ab – steuerliche Folge?

    Bei voraussichtlich dauernder Minderung ist die TWA in der StB zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG); die Gewinnminderung ist nach § 8b Abs. 3 S. 3 KStG außerbilanziell hinzuzurechnen. (Natürliche Person: 60 % abziehbar, § 3c Abs. 2 EStG.)

  5. 5
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    Retrograde Teilwertermittlung bei Waren (R 6.8 Abs. 2 EStR)?

    Voraussichtlicher Verkaufserlös − durchschnittlicher Unternehmergewinn − nach dem Stichtag noch anfallender betrieblicher Aufwand = Teilwert (R 6.8 Abs. 2 EStR).

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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 6 EStG – Bewertung

Einkommensteuergesetz

(1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach § 4 Absatz 1 oder nach § 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende:

1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder dem an deren Stelle tretenden Wert, vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b und ähnliche Abzüge, anzusetzen. ²Ist der Teilwert auf Grund […]

Vollständiger Wortlaut von § 6 EStG

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