H 39a.1 (Freibetrag wegen negativer Einkünfte) LStH
Amtlicher Wortlaut
>R 39a.2
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 39a EStG – Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag
(1) ¹Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge: 1. Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anfallen, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) oder bei Versorgungsbezügen den Pauschbetrag (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b) übersteigen, 1a. Sonderausgaben im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 10 Absatz 2, wenn die Beiträge an…
§ 39a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 39a EStG
- R 39a.1 LStR – Verfahren bei Bildung eines Freibetrags oder eines HinzurechnungsbetragsLStH
- R 39a.2 LStR – Freibetrag wegen negativer EinkünfteLStH
- R 39a.3 LStR – Freibeträge bei EhegattenLStH
- H 39a.1 (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)) LStH – Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)LStH
- H 39a.1 (Altersvorsorgeaufwendungen) LStH – AltersvorsorgeaufwendungenLStH
- H 39a.1 (Beispiele zur Berechnung des Freibetrags) LStH – Beispiele zur Berechnung des FreibetragsLStH
- H 39a.1 (Freibetrag für energetische Gebäudesanierung) LStH – Freibetrag für energetische GebäudesanierungLStH
- H 39a.1 (Freibetrag wegen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher Dienstleistungen) LStH – Freibetrag wegen haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnaher DienstleistungenLStH
- H 39a.2 (Vermietung und Verpachtung) LStH – Vermietung und VerpachtungLStH
- H 39a.3 (Pauschbeträge für Kinder mit Behinderungen) LStH – Pauschbeträge für Kinder mit BehinderungenLStH
BFH-Rechtsprechung zu § 39a EStG
- BFH, Urteil vom 10.11.2016, VI R 55/081. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse muss auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Revisionsinstanz vorliegen, was vom BFH von Amts wegen zu prüfen ist. Ausnahmsweise kann die Prüfung des…
- BFH, Urteil vom 22.08.2012, X R 36/091. Ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich kann auch in einem Ehevertrag vereinbart sein . 2. Mit § 10 Abs. 1 Nr. 1b EStG hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die auch die schuldrechtliche Teilung einer Rente…
- BFH, Beschluss vom 12.12.2011, IX B 3/111. NV: Nach Übertragung des Rechtsstreits auf den Berichterstatter als Einzelrichter (§ 6 Abs. 1 FGO) ist dieser der gesetzliche Richter i.S.d. Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. 2. NV: Es entspricht ständiger…
- BFH, Beschluss vom 16.06.2011, IX B 72/111. NV: Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vorläufiger Rechtsschutz durch AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gewährt, wenn die Finanzbehörde die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche