9. SenatNV

BFH, Beschluss vom 16.06.2011 – IX B 72/11

Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Aus dem Leitsatz

1. NV: Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vorläufiger Rechtsschutz durch AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gewährt, wenn die Finanzbehörde die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise abgelehnt hat.

Leitsatz

  1. NV: Im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren wird vorläufiger Rechtsschutz durch AdV nach § 69 Abs. 3 FGO gewährt, wenn die Finanzbehörde die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte ganz oder teilweise abgelehnt hat.
  2. NV: Ob nachträglicher Schuldzinsenaufwand, der nur deshalb entsteht, weil der Erlös aus der Veräußerung eines zuvor zur Vermietung genutzten Grundstücks nicht ausreicht, um das ursprünglich zur Anschaffung des Grundstücks aufgenommene Darlehen abzulösen, nach § 39a Abs.1 Nr. 5 Buchst. b EStG die Eintragung eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte rechtfertigen kann, hängt von der Beurteilung einer höchstrichterlich noch nicht entschiedenen Rechtsfrage ab.
  3. NV: Es begegnet keinen Bedenken, wenn sich das FA bei der Beurteilung dieser Frage der geltenden höchstrichterlichen Rechtsprechung anschließt.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Hamburg, 18. März 2011, Az: 3 V 15/11, Urteil

Zitierte Normen

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    Ihr Mandant hat Einspruch gegen einen hohen Nachzahlungsbescheid eingelegt. Muss er trotzdem zunächst zahlen?

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    • Die Aussetzung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden (§ 361 Abs. 2 S. 5 AO); bei Ablehnung Antrag beim Finanzgericht (§ 69 Abs. 3, 4 FGO).
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