Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 7a (Willkürlich geleistete Zahlungen) EStH

Willkürlich geleistete ZahlungenHinweis der Finanzverwaltung zu § 7a EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

Willkürlich geleistete Zahlungen sind keine Anzahlungen (>BFH vom 03.02.1987 – IX R 85/85, BStBl II S. 492).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 7a EStG – Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen

(1) ¹Werden in dem Zeitraum, in dem bei einem Wirtschaftsgut erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können (Begünstigungszeitraum), nachträgliche Herstellungskosten aufgewendet, so bemessen sich vom Jahr der Entstehung der nachträglichen Herstellungskosten an bis zum Ende des Begünstigungszeitraums die Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen nach den um die nachträglichen Herstellungskosten erhöhten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. ²Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungskosten. ³Werden im…

§ 7a EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7a EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 7a EStG

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