H 7a (Mehrere Beteiligte) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Sind Wirtschaftsgüter mehreren Beteiligten zuzurechnen, so können erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nur einheitlich von allen Beteiligten in Anspruch genommen werden (BFH vom 07.08.1986 – IV R 137/83, BStBl II S. 910). – R 21.6 Satz 3 – Nur der Gesellschafter, nicht…
Amtlicher Wortlaut
– Sind Wirtschaftsgüter mehreren Beteiligten zuzurechnen, so können erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen nur einheitlich von allen Beteiligten in Anspruch genommen werden (>BFH vom 07.08.1986 – IV R 137/83, BStBl II S. 910).
– >R 21.6 Satz 3
– Nur der Gesellschafter, nicht die Personengesellschaft, ist zur Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen berechtigt. Scheidet ein Gesellschafter nach Durchführung der begünstigten Maßnahmen aus der Gesellschaft aus und übernehmen die übrigen Gesellschafter dessen Anteil (Anwachsung), so sind jedem der verbliebenen Gesellschafter nur in Höhe seiner ursprünglichen Beteiligung begünstigte Herstellungskosten zuzurechnen (>BFH vom 17.07.2001 – IX R 50/98, BStBl II S. 760).
– Übernimmt im Rahmen der Liquidation einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft ein Gesellschafter das weitgehend aus einem einzigen Wirtschaftsgut bestehende Gesellschaftsvermögen im Wege der Übertragung von Aktiva und Passiva, liegt hierin keine Anschaffung eines Unternehmens, sondern eine Gesamtrechtsnachfolge des zuletzt verbleibenden Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft (>BFH vom 25.06.2002 – IX R 47/98, BStBl II S. 756).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 7a EStG – Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
(1) ¹Werden in dem Zeitraum, in dem bei einem Wirtschaftsgut erhöhte Absetzungen oder Sonderabschreibungen in Anspruch genommen werden können (Begünstigungszeitraum), nachträgliche Herstellungskosten aufgewendet, so bemessen sich vom Jahr der Entstehung der nachträglichen Herstellungskosten an bis zum Ende des Begünstigungszeitraums die Absetzungen für Abnutzung, erhöhten Absetzungen und Sonderabschreibungen nach den um die nachträglichen Herstellungskosten erhöhten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. ²Entsprechendes gilt für nachträgliche Anschaffungskosten. ³Werden im…
§ 7a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7a EStG
- R 7a EStR – Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und SonderabschreibungenEStH
- H 7a (Anzahlungen auf Anschaffungskosten) EStH – Anzahlungen auf AnschaffungskostenEStH
- H 7a (Beispiele) EStH – BeispieleEStH
- H 7a (AfA bei Gebäuden nach Ablauf des Begünstigungszeitraums) EStH – AfA bei Gebäuden nach Ablauf des BegünstigungszeitraumsEStH
- H 7a (Degressive AfA) EStH – Degressive AfAEStH
- H 7a (Teilherstellungskosten) EStH – TeilherstellungskostenEStH
- H 7a (Verzeichnis) EStH – VerzeichnisEStH
- H 7a (Willkürlich geleistete Zahlungen) EStH – Willkürlich geleistete ZahlungenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 7a EStG
- BFH, Urteil vom 28.04.2020, IX R 14/19Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen.
- BFH, Urteil vom 21.11.2013, IX R 12/131. Die Berichtigung zu hoch vorgenommener und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbarer AfA ist bei Gebäuden im Privatvermögen in der Weise vorzunehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Abschreibungssätze auf die…
- BFH, Urteil vom 11.08.2010, IX R 5/10NV: Anzahlungen auf Anschaffungskosten sind auch dann nach dem FördG begünstigt, wenn das im Zeitpunkt der Anschaffung geschuldete Gebäude einschließlich der bedungenen Modernisierungsmaßnahmen mit dem sodann…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche