H 7h (Begünstigte Baumaßnahmen) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Begünstigt sind nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, bestehenden Gebäude, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden (BFH vom 02.09.2008 – X R 7/07, BStBl II 2009 S. 596). – Auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer…
Amtlicher Wortlaut
– Begünstigt sind nur Herstellungskosten an einem im Sanierungsgebiet liegenden, bestehenden Gebäude, nicht hingegen der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden (>BFH vom 02.09.2008 – X R 7/07, BStBl II 2009 S. 596).
– Auch Aufwendungen für eine Eigentumswohnung, mit der neuer Wohnraum geschaffen wird, können begünstigt sein, wenn und soweit sie sich auf den Altbaubestand beziehen und die Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 und 2 erfüllen. Es ist unerheblich, ob und mit welchem Anteil die begünstigten Aufwendungen das Sondereigentum oder das Gemeinschaftseigentum betreffen (>BFH vom 10.10.2017 – X R 6/16, BStBl II 2018 S. 272).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 7h EStG – Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
(1) ¹Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. ²Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines…
§ 7h EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7h EStG
- R 7h EStR – Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen EntwicklungsbereichenEStH
- H 7h (Bescheinigungsrichtlinien) EStH – BescheinigungsrichtlinienEStH
- H 7h (Bindungswirkung der Bescheinigung) EStH – Bindungswirkung der BescheinigungEStH
- H 7h (Gleichstehender Rechtsakt) EStH – Gleichstehender RechtsaktEStH
- H 7h (Nichtvorliegen der Bescheinigung) EStH – Nichtvorliegen der BescheinigungEStH
- H 7h (Objektbezogenheit der Bescheinigung) EStH – Objektbezogenheit der BescheinigungEStH
- H 7h (Personengesellschaft) EStH – PersonengesellschaftEStH
- H 7h (Verwaltungsverfahrensgesetz) EStH – VerwaltungsverfahrensgesetzEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 7h EStG
6 von 20 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 12.08.2025, IX R 24/24Eine "neue, bisher nicht vorhandene" Wohnung im Sinne von § 7b Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar…
- BFH, Urteil vom 17.10.2023, VII R 19/20Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und…
- BFH, Urteil vom 24.05.2023, X R 22/201. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur…
- BFH, Urteil vom 17.04.2018, IX R 27/17Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung…
- BFH, Urteil vom 10.10.2017, X R 6/161. Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG und Grundlagenbescheid. Sie ist objektbezogen auszustellen . 2. Die Bindungswirkung…
- BFH, Urteil vom 06.12.2016, IX R 17/151. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene "Vorbehaltsklausel", dass die…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche