Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 7h (Personengesellschaft) EStH

PersonengesellschaftHinweis der Finanzverwaltung zu § 7h EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

Erhöhte Absetzungen nach Ausscheiden eines Gesellschafters >H 7a (Mehrere Beteiligte)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 7h EStG – Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

(1) ¹Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. ²Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines…

§ 7h EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7h EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 7h EStG

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