Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 7h (Bindungswirkung der Bescheinigung) EStH

Bindungswirkung der BescheinigungHinweis der Finanzverwaltung zu § 7h EStG – Fassung 2025.

Aus dem amtlichen Wortlaut– Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (BFH vom 21.08.2001 – IX R 20/99, BStBl II 2003 S. 910). – Allein die Gemeinde prüft, ob Modernisierungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB durchgeführt wurden. Aufgrund der…

Amtlicher Wortlaut

– Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (>BFH vom 21.08.2001 – IX R 20/99, BStBl II 2003 S. 910).

– Allein die Gemeinde prüft, ob Modernisierungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB durchgeführt wurden. Aufgrund der Wertungen des BauGB ist zu entscheiden, wie die Begriffe „Modernisierung“ und „Instandsetzung“ zu verstehen sind und ob darunter auch ein Neubau im bautechnischen Sinne zu subsumieren ist. Es besteht keine Bindungswirkung in Bezug auf die Höhe der begünstigten Kosten (>BFH vom 22.10.2014 – X R 15/13, BStBl II 2015 S. 367, vom 06.12.2016 – IX R 17/15, BStBl II 2017 S. 523 und vom 17.04.2018 – IX R 27/17, BStBl II S. 597).

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 7h EStG – Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

(1) ¹Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. ²Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines…

§ 7h EStG im Volltext →

Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7h EStG

BFH-Rechtsprechung zu § 7h EStG

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