H 7h (Bindungswirkung der Bescheinigung) EStH
Aus dem amtlichen Wortlaut– Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (BFH vom 21.08.2001 – IX R 20/99, BStBl II 2003 S. 910). – Allein die Gemeinde prüft, ob Modernisierungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB durchgeführt wurden. Aufgrund der…
Amtlicher Wortlaut
– Die Bindungswirkung der Bescheinigung umfasst nicht die persönliche Abzugsberechtigung (>BFH vom 21.08.2001 – IX R 20/99, BStBl II 2003 S. 910).
– Allein die Gemeinde prüft, ob Modernisierungs‑ und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB durchgeführt wurden. Aufgrund der Wertungen des BauGB ist zu entscheiden, wie die Begriffe „Modernisierung“ und „Instandsetzung“ zu verstehen sind und ob darunter auch ein Neubau im bautechnischen Sinne zu subsumieren ist. Es besteht keine Bindungswirkung in Bezug auf die Höhe der begünstigten Kosten (>BFH vom 22.10.2014 – X R 15/13, BStBl II 2015 S. 367, vom 06.12.2016 – IX R 17/15, BStBl II 2017 S. 523 und vom 17.04.2018 – IX R 27/17, BStBl II S. 597).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 7h EStG – Erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
(1) ¹Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige abweichend von § 7 Absatz 4 bis 5a im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 Prozent und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 Prozent der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 des Baugesetzbuchs absetzen. ²Satz 1 ist entsprechend anzuwenden auf Herstellungskosten für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und funktionsgerechten Verwendung eines…
§ 7h EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 7h EStG
- R 7h EStR – Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG von Aufwendungen für bestimmte Maßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen EntwicklungsbereichenEStH
- H 7h (Begünstigte Baumaßnahmen) EStH – Begünstigte BaumaßnahmenEStH
- H 7h (Bescheinigungsrichtlinien) EStH – BescheinigungsrichtlinienEStH
- H 7h (Gleichstehender Rechtsakt) EStH – Gleichstehender RechtsaktEStH
- H 7h (Nichtvorliegen der Bescheinigung) EStH – Nichtvorliegen der BescheinigungEStH
- H 7h (Objektbezogenheit der Bescheinigung) EStH – Objektbezogenheit der BescheinigungEStH
- H 7h (Personengesellschaft) EStH – PersonengesellschaftEStH
- H 7h (Verwaltungsverfahrensgesetz) EStH – VerwaltungsverfahrensgesetzEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 7h EStG
6 von 20 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 12.08.2025, IX R 24/24Eine "neue, bisher nicht vorhandene" Wohnung im Sinne von § 7b Abs. 2 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Streitjahres (2020) liegt nicht vor, wenn die durch eine Baumaßnahme geschaffene Wohnung zwar…
- BFH, Urteil vom 17.10.2023, VII R 19/20Eine Verletzung des Steuergeheimnisses liegt nicht vor, wenn (Roh-)Gewinndaten und Vertriebskosten des Bauträgers von zu sanierenden Wohnungen für die korrekte Berechnung der Absetzung für Abnutzung gemäß den §§ 7h und…
- BFH, Urteil vom 24.05.2023, X R 22/201. Die in § 10f Abs. 3 Satz 1 EStG enthaltene Beschränkung der Inanspruchnahme von Abzugsbeträgen nur "bei einem Objekt" bedeutet, dass der Steuerpflichtige von der Steuervergünstigung auf seine Lebenszeit bezogen nur…
- BFH, Urteil vom 17.04.2018, IX R 27/17Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das FA diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung…
- BFH, Urteil vom 10.10.2017, X R 6/161. Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung nach § 7h EStG und Grundlagenbescheid. Sie ist objektbezogen auszustellen . 2. Die Bindungswirkung…
- BFH, Urteil vom 06.12.2016, IX R 17/151. Die Bindungswirkung des Grundlagenbescheides gemäß § 7h Abs. 2 EStG erstreckt sich auf die in § 7h Abs. 1 EStG benannten Tatbestandsmerkmale. Eine im Grundlagenbescheid enthaltene "Vorbehaltsklausel", dass die…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche