H 66 (Anspruchszeitraum) EStH
Amtlicher Wortlaut
>A 31 DA-KG 2025
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 66 EStG – Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum
(1) Das Kindergeld beträgt monatlich für jedes Kind 259 Euro. (2) Das Kindergeld wird monatlich vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, bis zum Ende des Monats, in dem die Anspruchsvoraussetzungen wegfallen. (3) Werden die Freibeträge für Kinder nach § 31 Satz 1 in Verbindung mit § 32 Absatz 6 Satz 1 angehoben, wird das Kindergeld entsprechend erhöht. Das Kindergeld ist dabei auf volle Euro kaufmännisch zu runden.
§ 66 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 66 EStG
BFH-Rechtsprechung zu § 66 EStG
6 von 58 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 20.02.2025, III R 32/231. Für die Beurteilung der Frage, ob ein Kind, das vor Beginn des Auslandsstudiums bereits im Ausland an einer anderen Ausbildungsmaßnahme teilgenommen oder einen Freiwilligendienst abgeleistet und sich während dieser…
- BFH, Urteil vom 11.07.2024, III R 31/231. Die Regelung des § 66 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes vom 23.06.2017 (EStG a.F.) ist europarechts- und verfassungskonform. 2. Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen…
- BFH, Urteil vom 25.04.2024, III R 27/221. Für die zeitliche Anwendung des die rückwirkende Auszahlung festgesetzten Kindergeldes begrenzenden § 70 Abs. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kommt es nach § 52 Abs. 50 Satz 1 EStG nicht auf die…
- BFH, Urteil vom 18.01.2024, III R 5/23Sind zu Beginn eines Monats nur Kindergeldberechtigte vorhanden, die das Kind nicht in ihren Haushalt aufgenommen haben, bleiben diese gegenüber einem im Laufe des Monats hinzutretenden weiteren Anspruchsberechtigten…
- BFH, Urteil vom 12.10.2023, III R 38/211. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA-KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein…
- BFH, Urteil vom 17.08.2023, III R 37/221. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt…
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Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
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