Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH) · Fassung 2025

H 49.1 (Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) EStH

Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungHinweis der Finanzverwaltung zu § 49 EStG – Fassung 2025.

Amtlicher Wortlaut

Zur Vermietung und Verpachtung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Doppelbuchst. aa >BMF vom 16.05.2011 (BStBl I S. 530)

Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.

Gesetzliche Grundlage

§ 49 EStG – Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte

(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind 1. Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14); 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17), a) für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist, b) die durch den Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge aus Beförderungen zwischen inländischen und von inländischen zu ausländischen Häfen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit solchen Beförderungen zusammenhängenden, sich…

§ 49 EStG im Volltext →

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