H 49.1 (Nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Zusammenhang mit einer inländischen Betriebsstätte) EStH
Amtlicher Wortlaut
>H 34d sinngemäß
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Einkommensteuer-Richtlinien und Hinweise (EStR/EStH), Fassung 2025. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 49 EStG – Beschränkt steuerpflichtige Einkünfte
(1) Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Absatz 4) sind 1. Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft (§§ 13, 14); 2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15 bis 17), a) für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird oder ein ständiger Vertreter bestellt ist, b) die durch den Betrieb eigener oder gecharterter Seeschiffe oder Luftfahrzeuge aus Beförderungen zwischen inländischen und von inländischen zu ausländischen Häfen erzielt werden, einschließlich der Einkünfte aus anderen mit solchen Beförderungen zusammenhängenden, sich…
§ 49 EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 49 EStG
- R 49.1 EStR – Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus GewerbebetriebEStH
- R 49.2 EStR – Beschränkte Steuerpflicht bei Einkünften aus selbständiger ArbeitEStH
- R 49.3 EStR – Bedeutung der Besteuerungsmerkmale im Ausland bei beschränkter SteuerpflichtEStH
- H 49.1 (Anteilsveräußerung mit Verlust nach Wegzug ins EU-/EWR-Ausland) EStH – Anteilsveräußerung mit Verlust nach Wegzug ins EU-/EWR-AuslandEStH
- H 49.1 (Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Verpachtung) EStH – Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei VerpachtungEStH
- H 49.1 (Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte nach § 50a) EStH – Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte nach § 50aEStH
- H 49.1 (Grenzüberschreitende Überlassung von Software und Datenbanken) EStH – Grenzüberschreitende Überlassung von Software und DatenbankenEStH
- H 49.1 (Rechte, die in ein inländisches Register eingetragen sind) EStH – Rechte, die in ein inländisches Register eingetragen sindEStH
- H 49.1 (Schiff‑ und Luftfahrt) EStH – Schiff‑ und LuftfahrtEStH
- H 49.1 (Ständiger Vertreter) EStH – Ständiger VertreterEStH
- H 49.1 (Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) EStH – Zweifelsfragen zur Besteuerung der Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungEStH
- H 49.2 (Ausüben einer selbständigen Tätigkeit) EStH – Ausüben einer selbständigen TätigkeitEStH
- H 49.2 (Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte eines im Ausland ansässigen Textdichters) EStH – Beschränkt steuerpflichtige inländische Einkünfte eines im Ausland ansässigen TextdichtersEStH
- H 49.4 (Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen) EStH – Einkünfte aus inländischen öffentlichen KassenEStH
BFH-Rechtsprechung zu § 49 EStG
6 von 84 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 11.06.2026, IV R 36/231. § 4i Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verlangt nicht, dass die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage in dem anderen Staat bei dem gleichen Steuersubjekt eintritt, dem im Inland grundsätzlich der…
- BFH, Urteil vom 09.04.2026, VI R 12/241. Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch…
- BFH, Urteil vom 03.09.2025, X R 1/241. Rentenzahlungen, die ein früherer Freiberufler aus einem berufsständischen Versorgungswerk erhält, fallen unter die Auffangklausel des Art. 22 DBA-Portugal und sind insbesondere nicht als Einkünfte aus selbständiger…
- BFH, Urteil vom 12.12.2024, VI R 25/22Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien…
- BFH, Urteil vom 27.11.2024, I R 19/21Ein einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen ist steuerrechtlich insoweit nicht anzuerkennen, als die Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft ihrem Gesellschafter nach § 39…
- BFH, Urteil vom 01.08.2024, VI R 32/211. Die inländischen Einkünfte eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Piloten aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem…
Prüfungsthemen zu dieser Norm
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche