R B 160.9 ErbStR
Aus dem amtlichen Wortlaut(1) ¹Der Begriff der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen ist ein Sammelbegriff für alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die nicht zu den in R B 160.2 bis 8 genannten Nutzungen oder Nutzungsteilen gehören. ²Es werden insbesondere die Sondernutzungen und…
Amtlicher Wortlaut
(1) ¹Der Begriff der übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen ist ein Sammelbegriff für alle land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, die nicht zu den in R B 160.2 bis 8 genannten Nutzungen oder Nutzungsteilen gehören. ²Es werden insbesondere die Sondernutzungen und die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen unterschieden.
(2) Zu den Sondernutzungen gehören der Anbau von Hopfen, Tabak, Spargel und anderen Sonderkulturen, wenn keine landwirtschaftliche Nutzung im Sinne des § 160 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a BewG vorliegt.
(3) Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
1. die Binnenfischerei (> R B 160.10),
2. die Teichwirtschaft (> R B 160.10),
3. die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft (> R B 160.10),
4. die Imkerei (> R B 160.11),
5. die Wanderschäferei (> R B 160.12),
6. die Saatzucht (> R B 160.13),
7. der Pilzanbau (> R B 160.14),
8. die Produktion von Nützlingen (> R B 160.15),
9. die Weihnachtsbaumkulturen (> R B 160.16) und
10. die Besamungsstationen (> R B 160.17).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 160 BewG – Betrieb der Land- und Forstwirtschaft
(1) Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft umfasst 1. den Wirtschaftsteil, 2. die Betriebswohnungen und 3. den Wohnteil. (2) Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst 1. die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: a) die landwirtschaftliche Nutzung, b) die forstwirtschaftliche Nutzung, c) die weinbauliche Nutzung, d) die gärtnerische Nutzung, e) die übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, 2. die Nebenbetriebe, 3. die folgenden nicht zu einer Nutzung nach den Nummern 1 und 2 gehörenden Wirtschaftsgüter: a) Abbauland, b) Geringstland, c) Unland.…
§ 160 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 160 BewG
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- R B 160.1 ErbStR – WirtschaftsteilErbStH
- R B 160.2 ErbStR – Landwirtschaftliche NutzungErbStH
- R B 160.3 ErbStR – Forstwirtschaftliche NutzungErbStH
- R B 160.4 ErbStR – Weinbauliche NutzungErbStH
- R B 160.5 ErbStR – Gärtnerische NutzungErbStH
- R B 160.6 ErbStR – Nutzungsteile Gemüsebau sowie Blumen- und ZierpflanzenbauErbStH
- R B 160.7 ErbStR – Nutzungsteil ObstbauErbStH
- R B 160.8 ErbStR – Nutzungsteil BaumschulenErbStH
- R B 160.10 ErbStR – Binnenfischerei, Teichwirtschaft und Fischzucht für Binnenfischerei und TeichwirtschaftErbStH
- R B 160.11 ErbStR – ImkereiErbStH
- R B 160.12 ErbStR – WanderschäfereiErbStH
- R B 160.13 ErbStR – SaatzuchtErbStH
- R B 160.14 ErbStR – PilzanbauErbStH
- R B 160.15 ErbStR – NützlingeErbStH
- R B 160.16 ErbStR – WeihnachtsbaumkulturenErbStH
- R B 160.17 ErbStR – BesamungsstationenErbStH
- R B 160.18 ErbStR – NebenbetriebeErbStH
- R B 160.19 ErbStR – AbbaulandErbStH
- R B 160.20 ErbStR – GeringstlandErbStH
- R B 160.21 ErbStR – BetriebswohnungenErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 160 BewG
- BFH, Urteil vom 16.11.2022, II R 39/201. Der bewertungsrechtliche Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" ist tätigkeitsbezogen. Zivilrechtliches Eigentum an Grund und Boden oder am Besatz ist unerheblich. 2. Ist für die Bewertung des…
- BFH, Urteil vom 25.11.2020, II R 9/191. Der Umfang des der Steuerbegünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG a.F. zugänglichen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens bestimmt sich nach bewertungsrechtlichen Kriterien. 2. Der bewertungsrechtliche Begriff des…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche