H B 190.3 (Bestimmung der Regelherstellungskosten (RHK) für ein freistehendes Einfamilienhaus (Gebäudeart 1.01.) bei unterschiedlichen Standardstufen) ErbStH
Aus dem amtlichen WortlautBeispiel: Bauteil | Standardstufe | Wägungs- anteil % 1 | 2 | 3 | 4 | 5 Außenwände | x | 23 Dach | x | 15 Fenster und Außentüren | x | 11 Innenwände und -türen | x | 11 Deckenkonstruktion und Treppen | x | 11 Fußböden | x | 5 Sanitäreinrichtungen | x | 9 Heizung | x | 9 Sonstige…
Amtlicher Wortlaut
Beispiel:
Bauteil | Standardstufe | Wägungs- anteil %
1 | 2 | 3 | 4 | 5
Außenwände | x | 23
Dach | x | 15
Fenster und Außentüren | x | 11
Innenwände und -türen | x | 11
Deckenkonstruktion und Treppen | x | 11
Fußböden | x | 5
Sanitäreinrichtungen | x | 9
Heizung | x | 9
Sonstige technische Aus- stattung | x | 6
RHK in EUR/m² für die Gebäudeart 1.01 nach An- lage 24, Teil II., zum BewG | 655 | 725 | 835 | 1005 | 1260
EUR/m² BGF
Außenwände | 1 005 EUR/m² x 23 % | 231
Dach | 1 260 EUR/m² x 15 % | 189
Fenster und Außentüren | 835 EUR/m² x 11 % | 92
Innenwände und -türen | 835 EUR/m² x 11 % | 92
Deckenkonstruktion und Treppen | 835 EUR/m² x 11 % | 92
Fußböden | 835 EUR/m² x 5 % | 42
Sanitäreinrichtungen | 725 EUR/m² x 9 % | 65
Heizung | 835 EUR/m² x 9 % | 75
Sonstige technische Ausstattung | 835 EUR/m² x 6 % | 50
RHK in EUR/m² BGF (gewichtet) | 928
In den Fällen von Standardstufen mit Wägungsanteilen ist kaufmännisch auf volle Euro zu runden. H B 177 ErbStH 2011 findet insoweit keine Anwendung.
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Erbschaftsteuer-Richtlinien und Hinweise (ErbStR/ErbStH), Fassung 2020. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 190 BewG – Ermittlung des Gebäudesachwerts
(1) Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die durchschnittlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 enthalten. (2) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anlage 24 zu diesem Gesetz dadurch zu ändern, dass es die darin aufgeführten Regelherstellungskosten nach Maßgabe marktüblicher durchschnittlicher Herstellungskosten aktualisiert, soweit dies zur Ermittlung des gemeinen Werts…
§ 190 BewG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 190 BewG
20 von 22 Abschnitten – die nächstgelegenen im Handbuch.
- R B 190.1 ErbStR – RegelherstellungskostenErbStH
- R B 190.1 (2) ErbStR – RegelherstellungskostenErbStH
- R B 190.2 ErbStR – GebäudeartErbStH
- R B 190.2 (2) ErbStR – GebäudeartErbStH
- R B 190.2 (3) ErbStR – GebäudeartErbStH
- R B 190.3 ErbStR – GebäudestandardErbStH
- R B 190.4 ErbStR – BaupreisindexErbStH
- R B 190.5 ErbStR – Besonders werthaltige AußenanlagenErbStH
- R B 190.6 ErbStR – Brutto-GrundflächeErbStH
- R B 190.7 ErbStR – AlterswertminderungErbStH
- R B 190.8 ErbStR – Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. GebäudeteilenErbStH
- R B 190.8 (2) ErbStR – Grundstück mit mehreren Gebäuden bzw. GebäudeteilenErbStH
- H B 190.1 (1) (Umsatzsteuer) ErbStH – UmsatzsteuerErbStH
- H B 190.2 (1) (Tiefgaragenstellplatz bei Wohnungs- und Teileigentum) ErbStH – Tiefgaragenstellplatz bei Wohnungs- und TeileigentumErbStH
- H B 190.2 (1) (Teileigentum) ErbStH – TeileigentumErbStH
- H B 190.2 (1) (Wohnungseigentum) ErbStH – WohnungseigentumErbStH
- H B 190.2 (2) (Nicht aufgeführte Gebäudearten) ErbStH – Nicht aufgeführte GebäudeartenErbStH
- H B 190.3 (Bestimmung der Regelherstellungskosten (RHK) für ein neu errichtetes Bürogebäude (Gebäudeart 6.1.), bei dem ein Teil des Gebäudes bereits nutzbar ist, für den überwiegenden Teil des Gebäudes jedoch der Innen-ausbau, insbesondere die sonstige technische Ausstattung, zur Berücksichtigung der Bedürfnisse potentieller Mieter zurückgestellt wurde.) ErbStH – Bestimmung der Regelherstellungskosten (RHK) für ein neu errichtetes Bürogebäude (Gebäudeart 6.1.), bei dem ein Teil des Gebäudes bereits nutzbar ist, für den überwiegenden Teil des Gebäudes jedoch der Innen-ausbau, insbesondere die sonstige technische Ausstattung, zur Berücksichtigung der Bedürfnisse potentieller Mieter zurückgestellt wurde.ErbStH
- H B 190.4 (Indizierung der Regelherstellungskosten (RHK) am Bewertungsstichtag) ErbStH – Indizierung der Regelherstellungskosten (RHK) am BewertungsstichtagErbStH
- H B 190.5 (Bewertung von besonders werthaltigen Außenanlagen) ErbStH – Bewertung von besonders werthaltigen AußenanlagenErbStH
BFH-Rechtsprechung zu § 190 BewG
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche