BFH, Urteil vom 21.04.2021 – XI R 29/20
Aus dem Leitsatz
1. § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß.
Leitsatz
- § 5b Abs. 1 EStG ist verfassungsgemäß.
- Eine "unbillige Härte" i.S. des § 5b Abs. 2 EStG liegt nicht bereits deshalb vor, weil die Einkünfte des bilanzierenden Steuerpflichtigen im Wirtschaftsjahr gering oder negativ sind. Vielmehr ist zu beurteilen, ob angesichts des Umfangs der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung die vom Steuerpflichtigen zu tragenden Kosten unverhältnismäßig sind. Nur wenn dies der Fall ist, liegt ein nicht unerheblicher finanzieller Aufwand i.S. des § 150 Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 1 AO vor.
- Ein finanzieller Aufwand in Höhe von 40,54 € für die durch § 5b Abs. 1 EStG vorgeschriebene elektronische Übermittlung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz ist auch für einen "Kleinstbetrieb" nicht (wirtschaftlich) unzumutbar.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 09.09.2020 - 3 K 6/20 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, 9. September 2020, Az: 3 K 6/20, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 5b EStGElektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- § 150 Abs. 8 AOForm und Inhalt der Steuererklärungen
- § 5a GmbHGUnternehmergesellschaft
- § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStGUnbeschränkte Steuerpflicht
- § 8 Abs. 1 KStGErmittlung des Einkommens
- § 31 Abs. 1 S. 1 KStGSteuererklärungspflicht, Veranlagung und Erhebung von Körperschaftsteuer
- § 25 Abs. 4 EStGVeranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 20 Abs. 3 GG
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
Weitere Entscheidungen zu § 5b EStG
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Grenzen Sie die verdeckte Gewinnausschüttung von der verdeckten Einlage ab.
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Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.
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