11. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.11.2015 – XI B 52/15

Zur Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiter- und Führungskräfteleasing in der Automobilindustrie

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiterleasing und Führungskräfteleasing in der Automobilindustrie als Obergrenze der Mindestbemessungsgrundlage i.S. von § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG bestimmt sich nach den Leasingraten, die einzelne Endkunden bei vergleichbaren Leistungen aufwenden müssten.

Leitsatz

  1. NV: Die Marktüblichkeit des Entgelts beim Mitarbeiterleasing und Führungskräfteleasing in der Automobilindustrie als Obergrenze der Mindestbemessungsgrundlage i.S. von § 10 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 UStG bestimmt sich nach den Leasingraten, die einzelne Endkunden bei vergleichbaren Leistungen aufwenden müssten.
  2. NV: Die Konditionen für in der Regel wirtschaftlich tätige Großkunden oder Endkunden, die aufgrund einer bestimmten Gruppenzugehörigkeit von Sonderkonditionen profitieren können, sowie die Konditionen des Mitarbeiterleasings bzw. Führungskräfteleasings anderer Automobilhersteller sind nicht maßgeblich.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

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    Typische Nachfrage: Wie wirkt sich ein Entgelt von dritter Seite auf die Bemessungsgrundlage aus?
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