10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 08.02.2017 – X B 80/16

Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme
ECLI: DE:BFH:2017:B.080217.XB80.16.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die gutgläubige, aber zu vertretende Rücknahme einer Klage rechtfertigt keine sachliche Billigkeitsmaßnahme .

Leitsatz

NV: Die gutgläubige, aber zu vertretende Rücknahme einer Klage rechtfertigt keine sachliche Billigkeitsmaßnahme .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 11. Mai 2016 2 K 178/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 11. Mai 2016, Az: 2 K 178/15, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

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