BFH, Urteil vom 11.12.2025 – V R 28/25
Aus dem Leitsatz
1. Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht (Parallelentscheidung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2025 - V R 7/24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
Leitsatz
- Die Vollverzinsung der Umsatzsteuer gemäß § 233a AO verstößt nicht gegen das Unionsrecht (Parallelentscheidung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.12.2025 - V R 7/24, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).
- Beruht ein Rechtsirrtum auf der fehlerhaften Anwendung einer von der Finanzverwaltung vorgesehenen Vereinfachungsregelung, deren Voraussetzungen nicht vorlagen, was der Steuerpflichtige auch hätte erkennen können, kommt ein Erlass von daraus entstehenden Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen nicht in Betracht.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 11.06.2024 - 6 K 1002/23 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 11. Juni 2024, Az: 6 K 1002/23, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 233a AOVerzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen
- § 238 AOHöhe und Berechnung der Zinsen
- § 239 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 AO
- § 163 Abs. 1 S. 1 AOAbweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen
- § 227 AOErlass
- Art. 273 Abs. 1 EGRL 112/2006
- Art. 51 Abs. 1 S. 1 EUGrdRCh
- Art. 52 Abs. 1 S. 2 EUGrdRCh
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
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