10. SenatNV

BFH, Beschluss vom 13.07.2011 – X B 254/10

Sachaufklärungsmangel bei Wahrunterstellung - Aufwendungen für einen Rentabilitätsvergleich als Werbungskosten - Häusliches Arbeitszimmer - Mehrere Arbeitszimmer in mehreren Wohnungen

Aus dem Leitsatz

1. NV: Ein Beteiligter kann eine Wahrunterstellung zu seinen Gunsten nicht als Sachaufklärungsmangel rügen .

Leitsatz

  1. NV: Ein Beteiligter kann eine Wahrunterstellung zu seinen Gunsten nicht als Sachaufklärungsmangel rügen .
  2. NV: Will das FG seine Entscheidung zum Nachteil eines Beteiligten darauf stützen, dass bestimmte Fragen nicht beantwortet seien, so muss es sie aufzuklären versuchen und dem Beteiligten Gelegenheit geben, sie zu beantworten .
  3. NV: Dienen Aufwendungen einem Rentabilitätsvergleich zwischen steuerpflichtigen und nicht steuerpflichtigen Maßnahmen (hier: Vermietung oder Verkauf einer Immobilie), so können sie nur steuerlich berücksichtigt werden, soweit sie der Rentabilitätsprüfung der steuerpflichtigen Maßnahmen dienen .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Nürnberg, 29. September 2010, Az: 5 K 1949/2007, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    C erleidet bei der Veräußerung einer 20 %-Beteiligung (seit 2015 gehalten) einen Verlust von 50.000 €. Wie wirkt sich dieser aus?

    Das Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) gilt auch im Verlustfall: 60 % von 50.000 € = 30.000 € (BFH, Urteil vom 02.09.2014, IX R 43/13). Ein Verlustausschluss nach § 17 Abs. 2 S. 6 EStG greift nicht (Beteiligung seit mehr als fünf Jahren ≥ 1 %). Dieser § 17-Verlust ist nach § 2 Abs. 3 EStG mit anderen Einkünften ausgleichsfähig; § 20 Abs. 6 EStG betrifft Kapitaleinkünfte.

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    Klausurfrage · eigene Seite

    Die M-GmbH (Beteiligung 30 %) schreibt ein unbesichertes Darlehen an ihre Tochter auf den niedrigeren Teilwert ab. Ein Fremdvergleichsnachweis gelingt nicht. Folge?

    Bei einer Beteiligung von mehr als einem Viertel gehören Gewinnminderungen aus Gesellschafterdarlehen zu den nicht abziehbaren Gewinnminderungen (§ 8b Abs. 3 S. 4 KStG). Der Escape nach S. 7 (Fremdvergleich) ist nicht gelungen. Die TWA ist in voller Höhe außerbilanziell hinzuzurechnen; ein 60 %-Abzug nach § 3c Abs. 2 EStG scheidet hier wegen des vollen Abzugsverbots aus.

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    Prüferfrage · eigene Seite

    Wie wirkt sich das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG aus – auch im Verlustfall?

    Typische Nachfrage: Warum gibt es für § 17-Gewinne keine Tarifermäßigung nach § 34 EStG?
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    Prüferfrage · eigene Seite

    Warum gibt es § 8b KStG, und wie wirkt die 5 %-Regelung?

    Typische Nachfrage: Wie hoch ist die effektive Belastung einer Schachteldividende mit KSt und SolZ?
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Welche Normen regeln das Teileinkünfteverfahren bei § 17 EStG?

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