6. Senatamtlich veröffentlicht

BFH, Urteil vom 17.06.2025 – VI R 21/23

Unterkunftskosten bei einer doppelten Haushaltsführung eines Beamten im Ausland
ECLI: DE:BFH:2025:U.170625.VIR21.23.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.

Leitsatz

Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes als notwendig anerkennt, sind in tatsächlicher Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 14.06.2023 - 1 K 12087/20 aufgehoben. Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 26.06.2020 wird dahingehend geändert, dass weitere Werbungskosten in Höhe von … € berücksichtigt werden. Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. Juni 2023, Az: 1 K 12087/20, Urteil

Zitierte Normen

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