6. SenatNV

BFH, Urteil vom 15.09.2011 – VI R 36/09

Steuerpflichtiger Arbeitslohn im Zeitpunkt der Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

Aus dem Leitsatz

NV: Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen einen Dritten verschaffen, ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen er letztlich erhält .

Leitsatz

NV: Für den Arbeitslohncharakter von Zukunftssicherungsleistungen, die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen einen Dritten verschaffen, ist es grundsätzlich unerheblich, ob der Versicherungsfall bei dem begünstigten Arbeitnehmer überhaupt eintritt und welche Leistungen er letztlich erhält .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 28. Mai 2009, Az: 11 K 1990/05 E, Urteil

Zitierte Normen

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