5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 25.10.2018 – V B 37/18

Legitimation bei Akteneinsicht und in der mündlichen Verhandlung; Bekanntgabe bei Nachsendeantrag
ECLI: DE:BFH:2018:B.251018.VB37.18.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

1. NV: Zur Vermeidung einer unbefugten Offenbarung von steuerlichen Verhältnissen an Dritte kann auf die Legitimation des um Akteneinsicht Ersuchenden nicht verzichtet werden .

Leitsatz

  1. NV: Zur Vermeidung einer unbefugten Offenbarung von steuerlichen Verhältnissen an Dritte kann auf die Legitimation des um Akteneinsicht Ersuchenden nicht verzichtet werden .
  2. NV: Fehlen Anhaltspunkte, die gegen eine ordnungsgemäße Ausführung des Nachsendeauftrags durch die Deutsche Post AG sprechen, kann im Regelfall von einer wirksamen Bekanntgabe im Anschluss an die von der Post vorgenommene Neuadressierung ausgegangen werden .
  3. NV: Die prozessualen Möglichkeiten eines Klägers während der mündlichen Verhandlung und die besondere Bedeutung des Sitzungsprotokolls als öffentliche Urkunde erfordern die Gewissheit, dass es sich bei der anwesenden Person tatsächlich um den Kläger handelt .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 8. Februar 2018 1 K 159/16 wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Niedersächsisches Finanzgericht, 8. Februar 2018, Az: 1 K 159/16, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

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