5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 21.12.2010 – V B 16/09, 17/09, V B 16/09, V B 17/09

Verkürzung der Schonfrist bei Säumniszuschlägen - Erlass von Säumniszuschlägen - Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht

Aus dem Leitsatz

1. NV: Die Rechtsfrage, ob die Verkürzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO durch Art. 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 verfassungswidrig und damit nichtig ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.

Leitsatz

  1. NV: Die Rechtsfrage, ob die Verkürzung der Schonfrist des § 240 Abs. 3 AO durch Art. 8 Nr. 10 des Steueränderungsgesetzes 2003 verfassungswidrig und damit nichtig ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung.
  2. NV: Ob ein Erlass von Säumniszuschlägen (§ 227 AO) unter bestimmten Umständen geboten ist, kann in einem die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden betreffenden Verfahren nicht geklärt werden.
  3. NV: Ein Verstoß gegen die richterliche Hinweispflicht (§ 76 Abs. 2 FGO) wegen unterlassener Anregung einer Antragstellung ist ausgeschlossen, wenn dieser Antrag unzulässig gewesen wäre.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. Januar 2009, Az: 1 K 55/07, Urteil; vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 21. Januar 2009, Az: 1 K 269/06, Urteil; nachgehend BFH, 17. Februar 2011, Az: V S 9/11, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

Weitere Entscheidungen zu § 218 AO

Aus Entscheidungen werden Klausurfälle.

Lesen Sie den Leitsatz und üben Sie die Anwendung im Fall. Klausuren mit Korrektur nach Punkteschema und Prüferfragen helfen beim Transfer.

  • Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
  • Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
  • Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche
Jetzt starten Monatlich kündbar · ab 49,99 € pro Monat