5. SenatNV

BFH, Beschluss vom 17.02.2011 – V S 9/11

Abrechnungsbescheid; Erlass von Säumniszuschlägen; Schonfrist

Aus dem Leitsatz

NV: Die Schonfrist nach § 240 Abs. 3 Satz 1 AO stellt eine Billigkeitsmaßnahme dar, sodass ein hierauf gerichteter Vortrag allein die Verwirkung von Säumniszuschlägen im Rahmen eines Abrechnungsbescheids betrifft und nicht einen - andere Billigkeitsgründe erfordernden - Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO .

Leitsatz

NV: Die Schonfrist nach § 240 Abs. 3 Satz 1 AO stellt eine Billigkeitsmaßnahme dar, sodass ein hierauf gerichteter Vortrag allein die Verwirkung von Säumniszuschlägen im Rahmen eines Abrechnungsbescheids betrifft und nicht einen - andere Billigkeitsgründe erfordernden - Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend BFH, 21. Dezember 2010, Az: V B 16/09, Beschluss

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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