2. SenatNV

BFH, Urteil vom 22.07.2020 – II R 42/17

Keine Steueranrechnung im Billigkeitswege wegen Aufgabe der Rechtsprechung zur "Überprogression"
ECLI: DE:BFH:2020:U.220720.IIR42.17.0Amtlicher Entscheidungstext

Aus dem Leitsatz

NV: Die Nichtanrechnung der für einen Vorerwerb fehlerhaft festgesetzten Schenkungsteuer im Rahmen des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist nicht unbillig, wenn die fehlerhafte Festsetzung auf einer aufgegebenen Rechtsprechung beruht, auf deren Fortbestand der Steuerpflichtige nicht vertrauen durfte.

Leitsatz

NV: Die Nichtanrechnung der für einen Vorerwerb fehlerhaft festgesetzten Schenkungsteuer im Rahmen des § 14 Abs. 1 Satz 3 ErbStG ist nicht unbillig, wenn die fehlerhafte Festsetzung auf einer aufgegebenen Rechtsprechung beruht, auf deren Fortbestand der Steuerpflichtige nicht vertrauen durfte.

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.10.2017 - 3 K 1625/15 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 12. Oktober 2017, Az: 3 K 1625/15 Erb, Urteil

Zitierte Normen

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Prüfungsrelevanz

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