Prüferfrage · Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung

Wozu dient § 14 ErbStG, und wie funktioniert die Zusammenrechnung?

Prüferfrage zu Steuerpflicht, Steuerklassen & Freibeträge (Erbschaft- & Schenkungsteuer, Bewertung). Erst selbst antworten – dann aufdecken.
Challenge

Ihre Antwort? Diese und 4 weitere Fragen

Zum Thema Steuerpflicht, Steuerklassen & Freibeträge. Erst selbst antworten – dann aufdecken und ehrlich bewerten.

  1. 1
    Prüferfrage

    Wozu dient § 14 ErbStG, und wie funktioniert die Zusammenrechnung?

    Typische Nachfrage: Welche Gestaltungsempfehlung ergibt sich daraus für die vorweggenommene Erbfolge?
  2. 2
    Klausurfrage · eigene Seite

    Erblasser E hatte seinen Wohnsitz in Hamburg. Sein Alleinerbe, ein US-Staatsbürger, lebt seit 20 Jahren ausschließlich in den USA. Zum Nachlass gehört auch ein Ferienhaus in Florida. Wie weit reicht die deutsche Steuerpflicht?

    Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG genügt es, dass der Erblasser zur Zeit seines Todes Inländer war (Wohnsitz in Hamburg). Dann ist der gesamte Vermögensanfall steuerpflichtig, auch das Auslandsvermögen. Eine in den USA erhobene Steuer ist ggf. nach § 21 ErbStG bzw. einem DBA zu berücksichtigen.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Klausurfrage · eigene Seite

    Tante T schenkt ihrem Neffen N (Sohn ihrer Schwester) 100.000 €. Welche Steuerklasse und welcher Freibetrag gelten für N?

    N ist Abkömmling ersten Grades eines Geschwisters der Schenkerin und gehört nach § 15 Abs. 1 ErbStG (Steuerklasse II Nr. 3) zur Steuerklasse II. Der Freibetrag beträgt nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG 20.000 €.

    Erst antworten, dann Begründung sehen
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    Wissensfrage · eigene Seite

    Zeitraum der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG?

    Zehn Jahre – alle Erwerbe von derselben Person; Vorerwerbe mit früherem Wert, Abzug der fiktiven bzw. tatsächlichen Steuer (§ 14 Abs. 1 ErbStG).

  5. 5
    Prüferfrage · eigene Seite

    Wann ist ein Erwerb in Deutschland unbeschränkt erbschaft- bzw. schenkungsteuerpflichtig?

    Typische Nachfrage: Welche Vorschriften sind bei möglicher Doppelbesteuerung von Auslandsvermögen zu prüfen?
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Die Normen dazu

Die Vorschriften, die in Frage und Antwort zitiert werden – im amtlichen Wortlaut (Auszug).

§ 14 ErbStG – Berücksichtigung früherer Erwerbe

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

(1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Von der Steuer für den Gesamtbetrag wird die Steuer abgezogen, die für die früheren Erwerbe nach den persönlichen Verhältnissen des Erwerbers und auf der Grundlage der geltenden Vorschriften zur Zeit des letzten Erwerbs zu erheben gewesen wäre. Anstelle der Steuer […]

Vollständiger Wortlaut von § 14 ErbStG

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