BFH, Beschluss vom 30.04.2013 – I B 151/12
Aus dem Leitsatz
1. NV: Betrifft die Rüge der Divergenz ausgelaufenes Recht (hier: § 7g EStG 2002 a.F.), ist eine Revisionszulassung nur dann i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbs. FGO erforderlich, wenn von der Divergenz noch eine größere Anzahl von Fällen betroffen ist.
Leitsatz
- NV: Betrifft die Rüge der Divergenz ausgelaufenes Recht (hier: § 7g EStG 2002 a.F.), ist eine Revisionszulassung nur dann i.S.v. § 115 Abs. 2 Nr. 2, zweiter Halbs. FGO erforderlich, wenn von der Divergenz noch eine größere Anzahl von Fällen betroffen ist.
- NV: Da die Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang auf die zutreffende Erfassung des Totalgewinns und hierbei insbesondere auf einen möglichst raschen periodenübergreifenden Fehlerausgleich zielen, kommen sie auch dann zum Tragen, wenn eine Ansparrücklage nach § 7g EStG 2002 a.F. zu Unrecht gebildet worden ist.
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 22. August 2012, Az: 4 K 1620/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 7g Abs. 3 EStGInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 FGORevision
- § 7g Abs. 4 S. 2 EStGInvestitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe
- § 5 Abs. 1 EStGGewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 4 Abs. 1 S. 1 EStGGewinnbegriff im Allgemeinen
Prüfungsrelevanz
Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.
- Investitionsabzugsbetrag & Sonderabschreibung§ 7g EStGRegelmäßig geprüft
- Maßgeblichkeit & Bilanzierung dem Grunde nach§ 5 EStG, § 4 EStGSehr häufig geprüft
- Rückstellungen§ 5 EStGSehr häufig geprüft
- Rechnungsabgrenzungsposten§ 5 EStGRegelmäßig geprüft
- Teilwertabschreibung & Wertaufholung§ 5 EStGSehr häufig geprüft
- Einkunftsarten & Einkünfteermittlung§ 4 EStGRegelmäßig geprüft
- Nicht abziehbare Betriebsausgaben§ 4 EStGRegelmäßig geprüft
- Entnahmen & Einlagen§ 4 EStGRegelmäßig geprüft
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