§ 6c EStGÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Absatz 3 oder nach Durchschnittssätzen
(1) ¹§ 6b mit Ausnahme des § 6b Absatz 4 Nummer 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Gewinn nach § 4 Absatz 3 oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen ermittelt werden. ²Soweit nach § 6b Absatz 3 eine Rücklage gebildet werden kann, ist ihre Bildung als Betriebsausgabe (Abzug) und ihre Auflösung als Betriebseinnahme (Zuschlag) zu behandeln; der Zeitraum zwischen Abzug und Zuschlag gilt als Zeitraum, in dem die Rücklage bestanden hat.
(2) ¹Voraussetzung für die Anwendung des Absatzes 1 ist, dass die Wirtschaftsgüter, bei denen ein Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder von dem Wert nach § 6b Absatz 5 vorgenommen worden ist, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. ²In den Verzeichnissen sind der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, der Abzug nach § 6b Absatz 1 und 3 in Verbindung mit Absatz 1, die Absetzungen für Abnutzung, die Abschreibungen sowie die Beträge nachzuweisen, die nach § 6b Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 1 als Betriebsausgaben (Abzug) oder Betriebseinnahmen (Zuschlag) behandelt worden sind.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 6c EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- R 6c EStRRichtlinieÜbertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 EStG oder nach Durchschnittssätzen
(1) ¹Für die Ermittlung des nach § 6c EStG begünstigten Gewinns gilt § 6b Abs. 2 EStG entsprechend. ²Danach ist bei der Veräußerung eines nach § 6c EStG begünstigten Wirtschaftsgutes ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt des…
- H 6c (Antrag auf Rücklage) EStHHinweisAntrag auf Rücklage
Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 ermittelt und ein Antrag auf Rücklage nach § 6b gestellt, ist der Antrag dahin auszulegen, dass ein Abzug nach § 6c Abs. 1 begehrt wird (BFH vom 30.01.2013 – III R 72/11, BStBl II S.…
- H 6c (Veräußerungspreis) EStHHinweisVeräußerungspreis
H 6b.2
- H 6c (Wechsel der Gewinnermittlungsart) EStHHinweisWechsel der Gewinnermittlungsart
Zur Behandlung eines nach §§ 6b, 6c begünstigten Gewinns bei Wechsel der Gewinnermittlung R 6b.2 Abs. 11
- H 6c (Zeitpunkt der Wahlrechtsausübung) EStHHinweisZeitpunkt der Wahlrechtsausübung
Das Wahlrecht der Gewinnübertragung nach § 6c kann bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft der Steuerfestsetzung ausgeübt werden; seine Ausübung ist auch nach Ergehen eines Urteils in der Tatsacheninstanz bis zum…
- H 6c (Zweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a) EStHHinweisZweifelsfragen im Zusammenhang mit § 6b Abs. 2a
H 6b.4
Rechtsprechung des BFH zu § 6c EStG
13 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 12.04.2022, VI R 22/20BStBl/amtlich
1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil…
- BFH, Urteil vom 22.11.2018, VI R 50/16BStBl/amtlich
1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden . 2. Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt…
- BFH, Urteil vom 06.12.2017, VI R 68/15BStBl/amtlich
1. Wird ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Entnahmegewinn durch Abzug der Anschaffungskosten vom Entnahmewert (Teilwert) des Grundstücks zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn es vor…
- BFH, Urteil vom 10.03.2016, IV R 41/13BStBl/amtlich
Der Steuerpflichtige kann die Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG rückwirkend bilden, wenn sich der Veräußerungspreis in einem späteren Veranlagungszeitraum erhöht und dadurch erstmals ein Veräußerungsgewinn entsteht.
- BFH, Urteil vom 09.12.2015, X R 56/13BStBl/amtlich
1. Die Ausübung von Antrags- oder Wahlrechten, die dem Grunde nach keiner zeitlichen Begrenzung unterliegen, kann geändert werden, solange der entsprechende Steuerbescheid nicht formell und materiell bestandskräftig ist . 2. Im Falle einer partiellen…
- BFH, Urteil vom 30.01.2013, III R 72/11BStBl/amtlich
1. Die Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die Werbungskosten ist grundsätzlich keine Einnahmenüberschussrechnung i.S. von § 4 Abs. 3 EStG. 2. Hat ein Kläger sein Gewinnermittlungswahlrecht zugunsten der Einnahmenüberschussrechnung ausgeübt, so ist…
- BFH, Urteil vom 14.05.2025, VI R 10/23NV
NV: Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.
- BFH, Urteil vom 14.05.2025, VI R 8/23NV
NV: Die bloße Übernahme der Kosten der Erschließung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks aufgrund eines Vertrags mit dem von der Gemeinde beauftragten Erschließungsträger führt nicht zu einer gewerblichen Tätigkeit.
- BFH, Urteil vom 10.07.2019, X R 21-22/17, X R 21/17, X R 22/17NV
1. NV: Die Zwischenschaltung einer nahe stehenden Person im Rahmen von Grundstücksaktivitäten des Steuerpflichtigen kann im Falle der beabsichtigten Vermeidung eines gewerblichen Grundstückshandels nach der Rechtsprechung des BFH einen Missbrauch von…
- BFH, Beschluss vom 24.07.2018, VI S 12/17NV
1. NV: Ist Streitgegenstand die Frage der Zulässigkeit einer rückwirkend zu bildenden Rücklage nach § 6c Abs. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 6b Abs. 3 EStG, wirkt sich die Beantwortung der Frage regelmäßig nicht nur auf das Streitjahr, sondern i.S. des § 52 Abs. 3…
- BFH, Urteil vom 29.03.2017, VI R 82/14NV
1. NV: Wer einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich erwirbt, ihn aber nicht selbst bewirtschaftet, sondern im unmittelbaren Anschluss an den Erwerb verpachtet, kann als Verpächter nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nicht aber…
- BFH, Beschluss vom 11.06.2014, IV B 46/13NV
1. NV: Das Wahlrecht zur Bildung einer Rücklage gem. § 6c i.V.m. § 6b EStG wird in der vom Steuerpflichtigen eingereichten Einnahmen-Überschussrechnung, die Grundlage für die Festsetzung der Steuer- bzw. für die Feststellung der Gewinneinkünfte ist, durch den…
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BMF-Schreiben zu § 6c EStG
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- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche