§ 1a EStG
(1) Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, die nach § 1 Absatz 1 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder die nach § 1 Absatz 3 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig zu behandeln sind, gilt bei Anwendung von § 10 Absatz 1a und § 26 Absatz 1 Satz 1 Folgendes:
1. Aufwendungen im Sinne des § 10 Absatz 1a sind auch dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Empfänger der Leistung oder Zahlung nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. ²Voraussetzung ist, dass
a) der Empfänger seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates hat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet und
b) die Besteuerung der nach § 10 Absatz 1a zu berücksichtigenden Leistung oder Zahlung beim Empfänger durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird;
1a. (weggefallen)
1b. (weggefallen)
2. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland wird auf Antrag für die Anwendung des § 26 Absatz 1 Satz 1 als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt. ²Nummer 1 Satz 2 Buchstabe a gilt entsprechend. ³Bei Anwendung des § 1 Absatz 3 Satz 2 ist auf die Einkünfte beider Ehegatten abzustellen und der Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 zu verdoppeln.
(2) Für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 2, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 3 Satz 2 bis 5 erfüllen, und für unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen im Sinne des § 1 Absatz 3, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 2 erfüllen und an einem ausländischen Dienstort tätig sind, gilt die Regelung des Absatzes 1 Nummer 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass auf Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Staat des ausländischen Dienstortes abzustellen ist.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 8.10.2009 I 3366, 3862. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Verwaltungsanweisungen zu § 1a EStG
Wie die Finanzverwaltung die Vorschrift auslegt – Richtlinien, Hinweise und Anwendungserlasse. Für die Gerichte nicht bindend, in der Prüfung aber der übliche Maßstab.
- H 1a (Allgemeines) EStHHinweisAllgemeines
Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche inländische und ausländische Einkünfte, soweit nicht für bestimmte Einkünfte abweichende Regelungen bestehen, z. B. in DBA oder in anderen…
- H 1a (Auslandskorrespondenten) EStHHinweisAuslandskorrespondenten
BMF vom 13.03.1998 (BStBl I S. 351)
- H 1a (Auslandslehrkräfte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer) EStHHinweisAuslandslehrkräfte und andere nicht entsandte Arbeitnehmer
Befinden sich an deutsche Auslandsschulen vermittelte Lehrer und andere nicht entsandte Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, beziehen hierfür…
- H 1a (Beschränkte Steuerpflicht nach ausländischem Recht) EStHHinweisBeschränkte Steuerpflicht nach ausländischem Recht
Ob eine Person in dem Staat, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, lediglich in einem der beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen wird (§ 1…
- H 1a (Diplomaten und sonstige Beschäftigte ausländischer Vertretungen in der Bundesrepublik) EStHHinweisDiplomaten und sonstige Beschäftigte ausländischer Vertretungen in der Bundesrepublik
§ 3 Nr. 29
- H 1a (Einkünfteermittlung zur Bestimmung der Einkunftsgrenzen) EStHHinweisEinkünfteermittlung zur Bestimmung der Einkunftsgrenzen
– Die Einkünfteermittlung nach § 1 Abs. 3 Satz 2 vollzieht sich in zwei Stufen. Zunächst ist in einem ersten Schritt die Summe der Welteinkünfte zu ermitteln. Dabei sind sämtliche Einkünfte, unabhängig davon, ob sie im…
- H 1a (Erweiterte beschränkte Steuerpflicht) EStHHinweisErweiterte beschränkte Steuerpflicht
§§ 2 und 5 AStG
- H 1a (Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag) EStHHinweisErweiterte unbeschränkte Steuerpflicht und unbeschränkte Steuerpflicht auf Antrag
– § 1 Abs. 2 bzw. § 1 Abs. 3 i. V. m. mit § 1a Abs. 2: Im Ausland bei internationalen Organisationen beschäftigte Deutsche fallen nicht unter § 1 Abs. 2 oder § 1 Abs. 3 i. V. m. § 1a Abs. 2, da sie ihren Arbeitslohn…
- H 1a (EWR) EStHHinweisEWR
Mitgliedstaaten des EWR sind die Mitgliedstaaten der EU, Island, Norwegen und Liechtenstein.
- H 1a (Freistellung von deutschen Abzugsteuern) EStHHinweisFreistellung von deutschen Abzugsteuern
§ 50d, Besonderheiten im Falle von DBA
- H 1a (Schiffe) EStHHinweisSchiffe
Schiffe unter Bundesflagge rechnen auf hoher See zum Inland (BFH vom 12.11.1986 – I R 38/83, BStBl II 1987 S. 377).
- H 1a (Unbeschränkte Steuerpflicht – auf Antrag –) EStHHinweisUnbeschränkte Steuerpflicht – auf Antrag –
– BMF vom 30.12.1996 (BStBl I S. 1506) – Die zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist auch dann…
- H 1a (Wechsel der Steuerpflicht) EStHHinweisWechsel der Steuerpflicht
§ 2 Abs. 7 Satz 3
- H 1a (Wohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz) EStHHinweisWohnsitz/Gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz
§ 1a Abs. 1 ist bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU oder eines EWR-Staates bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen auch anwendbar, wenn – der Empfänger der Leistungen i. S. d. Nr. 1 und 1a, – die…
Rechtsprechung des BFH zu § 1a EStG
9 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 12.08.2015, I R 18/14BStBl/amtlich
In die Prüfung der Einkunftsgrenzen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG 2009 sind auch die der Abgeltungsteuer unterliegenden Kapitaleinkünfte einzubeziehen .
- BFH, Urteil vom 06.05.2015, I R 16/14BStBl/amtlich
Bei der Frage, ob Ehegatten die Einkunftsgrenzen (relative oder absolute Wesentlichkeitsgrenze) für das Wahlrecht zur Zusammenveranlagung in Fällen der fiktiven unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (§ 1 Abs. 3 EStG 2009) wahren, ist im Rahmen einer…
- BFH, Urteil vom 01.10.2014, I R 18/13BStBl/amtlich
1. Die für die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 und § 1a Abs. 1 EStG 2002 maßgebende Höhe der Einkünfte in § 1 Abs. 3 Satz 2 und § 1a Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG 2002 ist nach deutschem Recht zu ermitteln. Ein negativer Nutzungswert aus…
- BFH, Urteil vom 08.09.2010, I R 28/10BStBl/amtlich
Seit der Neufassung des § 1a Abs. 1 EStG 2002 durch das JStG 2008 können unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Staatsangehörige der EU/des EWR die Zusammenveranlagung mit ihrem im EU/EWR-Ausland lebenden Ehegatten auch dann beanspruchen, wenn die gemeinsamen…
- BFH, Urteil vom 08.09.2010, I R 80/09BStBl/amtlich
Die nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG 2002 zum Nachweis der Höhe der nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte erforderliche Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde ist auch dann vorzulegen, wenn der Steuerpflichtige angibt, keine…
- BFH, Beschluss vom 28.02.2024, I R 26/21NV
NV: Die (ergänzende) fiktive unbeschränkte Steuerpflicht von EU- und EWR-Familienangehörigen nach § 1a des Einkommensteuergesetzes (EStG) reicht nicht so weit, dass der im Ausland lebende und dort Einkünfte beziehende Ehegatte im Inland einschränkungslos als…
- BFH, Urteil vom 22.02.2023, I R 45/19NV
1. NV: Die Anwendung von Art. 14 Abs. 1 DBA-Frankreich 1959/2001 hat Vorrang vor der Anwendung der sog. Grenzgängerregelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich 1959/2001 (Bestätigung der Senatsrechtsprechung). 2. NV: Unter "Dienstleistungen in der Verwaltung"…
- BFH, Urteil vom 14.04.2021, X R 17/19NV
1. NV: Die unzureichende Sachverhaltsdarstellung in einem tatrichterlichen Urteil stellt einen materiell-rechtlichen Fehler dar, der auch ohne diesbezügliche Rüge vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten ist und zum Wegfall der Bindungswirkung gemäß §…
- BFH, Beschluss vom 22.10.2014, I B 101/13NV
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gewährung des Splittingtarifs rechtlich nicht in Betracht kommt, wenn der Ehegatte in einem nichteuropäischen Staat seinen Wohnsitz hat .
BMF-Schreiben zu § 1a EStG
- Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)15.10.2025
- Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA12.12.2023
- Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns nach den DBA03.05.2018
- Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes14.05.2004
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche