BFH, Beschluss vom 22.10.2014 – I B 101/13
Aus dem Leitsatz
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gewährung des Splittingtarifs rechtlich nicht in Betracht kommt, wenn der Ehegatte in einem nichteuropäischen Staat seinen Wohnsitz hat .
Leitsatz
NV: Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die Gewährung des Splittingtarifs rechtlich nicht in Betracht kommt, wenn der Ehegatte in einem nichteuropäischen Staat seinen Wohnsitz hat .
Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗
Vorinstanz und Verfahrensgang
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 7. Mai 2013, Az: 13 K 13362/10, Urteil
Zitierte Normen
Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.
- § 26 Abs. 1 S. 1 EStGVeranlagung von Ehegatten
- § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGORevision
- § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGORevision
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