§ 516 BGBBegriff der Schenkung
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
(2) Ist die Zuwendung ohne den Willen des anderen erfolgt, so kann ihn der Zuwendende unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung über die Annahme auffordern. Nach dem Ablauf der Frist gilt die Schenkung als angenommen, wenn nicht der andere sie vorher abgelehnt hat. Im Falle der Ablehnung kann die Herausgabe des Zugewendeten nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung gefordert werden.
Amtlicher Wortlaut nach gesetze-im-internet.de (amtliches Werk, § 5 UrhG), Neugefasst durch Bek. v. 2.1.2002 I 42, 2909. Abgerufen am 13.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Rechtsprechung des BFH zu § 516 BGB
12 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs seit 2010 zitieren die Vorschrift. Amtlich veröffentlichte Entscheidungen zuerst.
- BFH, Urteil vom 28.01.2026, II R 27/22BStBl/amtlich
1. Die unentgeltliche Übertragung eines Kapitallebensversicherungsvertrags (Vertragsübernahme) unterliegt im Zeitpunkt der Übertragung des Vertrags der Schenkungsteuer und ist mit dem Rückkaufswert zu bewerten. 2. Hat sich der Schenker den Nießbrauch an der…
- BFH, Urteil vom 11.12.2024, II R 50/22BStBl/amtlich
Ein Stiftungsstatut, das nach dem Tod des Stifters einem Dritten Ansprüche auf Rentenzahlungen aus dem Stiftungsvermögen gewährt, kann in Bezug auf das Rentenstammrecht als Schenkung auf den Todesfall zu qualifizieren sein.
- BFH, Urteil vom 05.02.2020, II R 9/17BStBl/amtlich
1. Führt ein Gesellschafter dem Gesellschaftsvermögen einer KG im Wege einer Einlage ohne entsprechende Gegenleistung einen Vermögenswert zu, der hinsichtlich der Höhe über den aufgrund seiner Beteiligung an der KG geschuldeten Anteil hinausgeht (disquotale…
- BFH, Urteil vom 22.08.2018, II R 51/15BStBl/amtlich
1. Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. 2. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des…
- BFH, Urteil vom 13.09.2017, II R 32/16BStBl/amtlich
1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim…
- BFH, Urteil vom 13.09.2017, II R 42/16BStBl/amtlich
1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim…
- BFH, Urteil vom 13.09.2017, II R 54/15BStBl/amtlich
Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss…
- BFH, Urteil vom 27.10.2010, II R 37/09BStBl/amtlich
1. Im Zusammenhang mit Familienwohnheimen/Familienheimen stehende Zuwendungen unter Lebenden sind auch dann nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG steuerfrei, wenn die Ehe bei der Anschaffung oder Herstellung des Objekts noch nicht bestanden hatte . 2. Zu…
- BFH, Urteil vom 27.11.2013, II R 25/12NV
1. NV: In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gegenstand der Zuwendung ist dabei der kapitalisierte Nutzungsvorteil (ständige Rechtsprechung) . 2. NV…
- BFH, Urteil vom 12.10.2010, I R 99/09NV
1. NV: Zugaben i.S. der vormaligen ZugabeVO sind keine Geschenke. Aufwendungen für Zugaben sind auch nicht in entsprechender Anwendung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG vom Betriebsausgabenabzug ausgenommen . 2. NV: Einwendungen gegen die Ermittlung des zu…
- BFH, Beschluss vom 23.06.2010, II B 32/10NV
1. NV: Der unentgeltliche Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht erfüllt den Tatbestand der freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. 2. NV: Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die…
- BFH, Urteil vom 14.01.2010, IV R 13/06NV
1. NV: Fehlt es im FG-Urteil an der hinreichenden Darstellung des Tatbestandes, so ist dieser Verfahrensmangel im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen und führt zur Aufhebung des FG-Urteils . 2. NV: Im Tatbestand müssen sämtliche für das FG…
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