2. SenatNV

BFH, Urteil vom 27.11.2013 – II R 25/12

Schenkungsteuerpflicht von Zuwendungen innerhalb einer eheähnlichen Gemeinschaft - Gewährung eines zinslosen Darlehens an Lebensgefährten

Aus dem Leitsatz

1. NV: In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gegenstand der Zuwendung ist dabei der kapitalisierte Nutzungsvorteil (ständige Rechtsprechung) .

Leitsatz

  1. NV: In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Gegenstand der Zuwendung ist dabei der kapitalisierte Nutzungsvorteil (ständige Rechtsprechung) .
  2. NV: Dem Vorliegen einer freigebigen Zuwendung steht es nicht entgegen, dass das zinslose Darlehen im Zusammenhang mit der Eingehung einer Lebensgemeinschaft gewährt wird. Denn die Darlehensgewährung ist in einem solchen Fall keine Gegenleistung für die Eingehung der Gemeinschaft und die Eingehung der Gemeinschaft auch keine Gegenleistung für die Zuwendung .
  3. NV: Der Jahreswert des Nutzungsvorteils ist nach § 15 Abs. 1 BewG zu 5,5 % anzunehmen, es sei denn, dass ein anderer Wert feststeht. Vergleichsmaßstab für die Feststellung eines anderen Wertes ist der marktübliche Zinssatz, der bei Gewährung oder Aufnahme eines Darlehens zu abgesehen von der Zinslosigkeit vergleichbaren Bedingungen zu entrichten gewesen wäre .

Amtlicher Leitsatz des Bundesfinanzhofs. Zur Originalentscheidung ↗

Vorinstanz und Verfahrensgang

vorgehend FG Münster, 29. März 2012, Az: 3 K 3819/10 Erb, Urteil

Zitierte Normen

Die in der Entscheidung genannten Vorschriften mit den Überschriften aus dem Gesetzeskorpus.

Prüfungsrelevanz

Diese Prüfungsthemen führen die zitierten Vorschriften als zentrale Normen.

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