H 41a.1 (Härtefallregelung) LStH
Aus dem amtlichen WortlautEin Härtefall liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die elektronische Datenübermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ihm nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung einzurichten (BFH vom…
Amtlicher Wortlaut
Ein Härtefall liegt vor, wenn dem Arbeitgeber die elektronische Datenübermittlung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn ihm nicht zuzumuten ist, die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung einzurichten (>BFH vom 14.03.2012 – XI R 33/09, BStBl II S. 477).
Amtliches Werk (§ 5 UrhG), Lohnsteuer-Richtlinien und Hinweise (LStR/LStH), Fassung 2026. Originaltext beim Bundesministerium der Finanzen.
Gesetzliche Grundlage
§ 41a EStG – Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
(1) ¹Der Arbeitgeber hat spätestens am zehnten Tag nach Ablauf eines jeden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums 1. dem Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Betriebsstätte (§ 41 Absatz 2) befindet (Betriebsstättenfinanzamt), eine Steuererklärung einzureichen, in der er die Summen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum einzubehaltenden und zu übernehmenden Lohnsteuer, getrennt nach den Kalenderjahren in denen der Arbeitslohn bezogen wird oder als bezogen gilt, angibt (Lohnsteuer-Anmeldung), 2. die im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene Lohnsteuer an das…
§ 41a EStG im Volltext →Weitere Verwaltungsanweisungen zu § 41a EStG
- R 41a.1 LStR – Lohnsteuer-AnmeldungLStH
- R 41a.2 LStR – Abführung der LohnsteuerLStH
- H 41a.1 (Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung durch das Finanzamt) LStH – Änderung der Lohnsteuer-Anmeldung durch das FinanzamtLStH
- H 41a.1 (Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den Arbeitnehmer) LStH – Anfechtung der Lohnsteuer-Anmeldung durch den ArbeitnehmerLStH
- H 41a.1 (Anfechtung des Lohnsteuer-Haftungsbescheids) LStH – Anfechtung des Lohnsteuer-HaftungsbescheidsLStH
- H 41a.1 (Elektronische Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung) LStH – Elektronische Abgabe der Lohnsteuer-AnmeldungLStH
- H 41a.1 (Lohnsteuereinbehalt durch Reeder) LStH – Lohnsteuereinbehalt durch ReederLStH
- H 41a.1 (Schätzungsbescheid) LStH – SchätzungsbescheidLStH
BFH-Rechtsprechung zu § 41a EStG
6 von 39 zugeordneten Entscheidungen.
- BFH, Urteil vom 09.04.2026, VI R 12/241. Auch wenn der Arbeitgeber abkommenswidrig oder trotz fehlender beschränkter Steuerpflicht materiell-rechtlich zu Unrecht Lohnsteuer einbehält und abführt, steht dem Arbeitnehmer ein (Lohnsteuer-)Erstattungsanspruch…
- BFH, Urteil vom 12.12.2024, VI R 25/22Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Niederlande 2012/2016, DBA-Japan 2015, DBA-Großbritannien…
- BFH, Urteil vom 01.08.2024, VI R 32/211. Die inländischen Einkünfte eines in der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen Piloten aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs im internationalen Luftverkehr ausgeübt wird, das von einem…
- BFH, Urteil vom 11.07.2024, VI R 35/211. Eine inländische öffentliche Kasse ist die Kasse einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts, sowie jede Kasse, die einer Institution angehört, die der Dienstaufsicht und der Prüfung ihres…
- BFH, Urteil vom 20.02.2024, VII R 16/21Ein vorläufiger Sachwalter ist zumindest dann als Verfügungsberechtigter im Sinne des § 35 der Abgabenordnung anzusehen, wenn er nach Übernahme der Kassenführung gemäß § 275 Abs. 2 der Insolvenzordnung auf seinen Namen…
- BFH, Urteil vom 08.02.2024, VI R 10/22Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung der Arbeitgeber zum Zwecke der Prävention gegen sexualisierte Gewalt…
Wissen ist gut. Prüfungsreif ist besser.
Die Prüfung fragt nicht, ob Sie eine Norm kennen, sondern ob Sie sie unter Zeitdruck anwenden. Trainieren Sie genau das – jeden Tag ein Stück, bis es sitzt.
- Lernplan bis zu Ihrem Prüfungstermin
- Klausurfälle mit Korrektur nach Punkteschema
- Prüferfragen und Kurzvortrag für die Mündliche